Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 147

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dagegen. Wir können aus diesem Grund nur sagen, daß wir auch weiterhin – so wie wir das bei unseren Kärntner Straßenbaureferenten, die wir in den letzten Jahren gestellt haben, immer wieder getan haben – versuchen, einen neuen Weg zu gehen; einen neuen Weg, der heißt, bei der Errichtung von Straßen möglichst breit zu argumentieren, möglichst viele Bürgerinitiativen an einen Tisch zu bringen, um mit diesen gemeinsam einen Plan durchzuziehen, dann erspart man sich auch die vielen Schikanen, die teilweise in diesem Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren aufgetreten sind. Dazu braucht man aber nicht in einem neuen UVP-Gesetz die Bürgerbeteiligung gleich ganz auszuschließen, denn das ist nicht demokratisch, und das ist aus unserer Sicht auch abzulehnen.

Beiden Gesetzen müssen wir daher die Zustimmung verwehren. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.02

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gottfried Jaud. Ich erteile es ihm.

19.02

Bundesrat Gottfried Jaud (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hoher Bundesrat! Als ich vorgestern ins Parlament fuhr, dachte ich, ich könnte diesem Chemikaliengesetz die Zustimmung nicht geben. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Viele Berichte und höchste Fachleute in unserem Staate beschweren sich darüber, daß wir im Parlament viel zu viele und oft auch schlampige Gesetze machen. Doch bei genauerem Studium der Vorlage des Chemikaliengesetzes kam ich zur Einsicht, daß offenbar jene Beamte, die mit dem Entwurf der Regierungsvorlage für dieses Chemikaliengesetz betraut waren, mit größter Sorgfalt an ihre Aufgabe herangingen. Bei dieser Regierungsvorlage wurden nicht einfach die EU-Richtlinien umgesetzt, sondern es wurde auch sehr darauf geachtet, daß eine möglichst große Verwaltungsvereinfachung Platz greift.

Hier spürt man auch einen Minister, der offenbar Umweltschutz und wirtschaftliche Vernunft gut miteinander in Einklang zu bringen vermag. Dies führt dazu, daß das Waschmittelgesetz in das Chemikaliengesetz integriert werden konnte. Ich würde mir wünschen, daß wir das im Parlament öfter sagen können, deshalb lassen Sie mich diesen Inhalt noch einmal wiederholen:

Durch die Integration des Waschmittelgesetzes in das Chemikaliengesetz konnte gleichzeitig das Waschmittelgesetz außer Kraft gesetzt werden. Würden wir doch öfter solche Beschlüsse hier im Parlament fassen können! – Ich glaube, daß wir damit der Wirtschaft und dem österreichischen Volk einen guten Dienst erweisen würden.

Die Waschmittel spielen vor allem bei der negativen Beeinflussung unserer Flüsse und Bäche eine große Rolle. Die jährliche Menge der in Österreich verwendeten Waschmittel und Reinigungsmittel beträgt weit über 100 000 Tonnen.

Innerhalb dieser Wasch- und Reinigungsmittel gibt es große Unterschiede in ihrer Beeinträchtigung der Umwelt bei gleicher Wirksamkeit. Die bisher auf zwei verschiedenen Bundesgesetzen aufgeteilten Umweltvorschriften wurden mit dem Chemikaliengesetz in einem Gesetzeswerk zusammengeführt. Die damit verbundene Zusammenlegung der Überwachungs- und Kontrollaufgaben ermöglicht eine wesentliche Einsparung der Verwaltung. Durch das vorliegende Gesetz wird auch eine hohe Anzahl von Verordnungen eingespart, und zwei im alten Waschmittelgesetz vorgesehene Gremien sind nicht mehr notwendig.

Dieser Einsparung steht allerdings eine Gebühren- und Tarifverordnung gegenüber, die der Chemiewirtschaft jährlich zwischen 500 000 S und 800 000 S kostet. Wie bekannt ist, gefährden solchen Mehrkosten Arbeitsplätze. Deshalb muß in Zukunft nicht nur bei Steuererhöhungen, sondern auch bei der Einführung oder Erhöhung von Gebühren mehr Sorgfalt aufgewendet werden.

Durch dieses Chemikaliengesetz können auch neue Erkenntnisse über eine zusätzliche oder höhere Gefährlichkeit von Stoffen und von Zubereitungen umgehend berücksichtigt werden. Mit


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