Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 152

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stützungsgesetz und das Arbeitsmarktservicegesetz geändert werden (2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 1996 – 2. SRÄG 1996) (394 und 465/NR sowie 5340/BR der Beilagen)

36. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 29. November 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebspensionsgesetz (BPG), das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG), das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG), das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Arbeitsverfassungsgesetz geändert werden (387 und 470/NR sowie 5341/BR der Beilagen)

37. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 29. November 1996 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden über Soziale Sicherheit (320 und 471/NR sowie 5342/BR der Beilagen)

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Hoher Bundesrat! Wir gelangen nun zu den Punkten 35 bis 37 der Tagesordnung, über welche die Debatte ebenfalls unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz betreffend ergänzende Regelungen zur Anwendung der Verordnungen (EWG) im Bereich der sozialen Sicherheit, die Bundesgesetze BGBl. Nr. 473/1992 und 600/1996, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz und das Arbeitsmarktservicegesetz geändert werden (2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 1996),

ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebspensionsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Arbeitsverfassungsgesetz geändert werden, und

ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden über Soziale Sicherheit.

Die Berichterstattung über die Punkte 35 bis 37 hat Herr Bundesrat Erhard Meier übernommen. Ich ersuche ihn höflich um die Berichterstattung.

Berichterstatter Erhard Meier: Sehr geehrter Herr Präsident! Ich bringe den Bericht des Sozialausschusses über das 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 1996 betreffend jene Bundesgesetze, die der Herr Präsident im einzelnen aufgelistet hat.

Durch den gegenständlichen Beschluß soll die Umsetzung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 1997 bis 2000 im Bereich der Sozialversicherung erfolgen. Dabei sind folgende Änderungen hervorzuheben:

Regelung der Beziehungen der Sozialversicherungsträger zu den Krankenanstalten, die über Landesfonds finanziert werden;

Regelung der Beziehungen der Sozialversicherungsträger zu den privaten Krankenanstalten, die nicht unter die genannte Vereinbarung fallen;


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