Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 167

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alle Vorkehrungen getroffen sind, also Fremdenrechtsänderungsgesetze et cetera. Österreich wird diesbezüglich auch ständig vom Ausland kritisiert, ich habe das vorhin an zwei Beispielen dargelegt.

Darüber hinaus, meine Damen und Herren, kostet uns dieser Schengen-Versuch doch eine erhebliche Menge Geld. (Bundesrat Ing. Penz: Wir sparen aber auch einiges!)

Sinnvoll wäre letztlich, wie der Innenminister selbst – ich glaube, es war im November dieses Jahres – in einer Anfragebeantwortung bereits mitgeteilt hat, vor der Ratifizierung des Schengener Vertragwerkes die in diesem Zusammenhang notwendigen Änderungen des innerstaatlichen Rechtes, der Sichtvermerksregelungen, des Novellierungs- und Fremdengesetzes, Konsulargebühren et cetera vorzunehmen.

Darüber hinaus sind bei uns die Behörden auch technisch und EDV-mäßig nicht entsprechend gerüstet. In einer Anfrage im Ausschuß wurde ganz offen zugegeben, daß die Bundespolizeidirektionen, die miteingebunden sind, teilweise noch nicht einmal in den Grundbereichen mit EDV ausgestattet sind. Der Vorgänger des derzeitigen Innenministers hat seinerzeit aufgrund einer Anfrage mitgeteilt, daß damit zu rechnen sei, daß frühestens 1997 beziehungsweise 1998 in diesem Bereich die entsprechende technische Ausstattung vorhanden ist.

Grundsätzlich sei folgendes zum Abschluß festgehalten: Das Gesamtpaket einer solchen Gesetzesmaterie kann erst dann beschlossen werden, wenn die dazu notwendigen innerstaatlichen Voraussetzungen geschaffen sind. Deswegen scheint eine Beschlußfassung der vorliegenden Vorlagen nicht nur entbehrlich, sondern beim derzeitigen Stand der Dinge auch unverantwortlich für die Sicherheit Österreichs und seiner Bürger zu sein. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.38

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist weiters Herr Bundesrat Dr. Milan Linzer. Ich erteile es ihm.

20.38

Bundesrat Dr. Milan Linzer (ÖVP, Burgenland): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Die vollständige Personenfreizügigkeit als eine der Grundfreiheiten ist sicherlich eine wesentliche Voraussetzung für die Vollendung des Binnenmarktes.

Ziel der Übereinkommen, die wir heute diskutieren, ist der Wegfall der Grenzen innerhalb der Union unter Aufrechterhaltung der Sicherheit der Bürger beziehungsweise noch viel mehr: Es soll eher mehr als weniger Sicherheit für den Bürger Europas geben.

In seinem traditionellen Brief hat der Präsident des Europäischen Rates, der irische Premierminister John Burton, seinen Kollegen erläutert, wie er sich den Verlauf des vor kurzem zu Ende gegangenen EU-Gipfels in Dublin vorstellt. Darin fordert er die Mitgliedstaaten auf, mehr Engagement zu zeigen, um die sicherheitspolitische, aber auch wirtschaftliche Gesundheit der Union zu verbessern. Eine der vorrangigen Bestrebungen müsse es sein, unseren Bürgern zu zeigen, daß die Union die Fähigkeit und den Willen hat, sich mit den Fragen auseinanderzusetzen, die sie am meisten beschäftigen, nämlich die Arbeitslosigkeit und vor allem die persönliche Sicherheit.

Die Intensivierung des Kampfes gegen die Kriminalität auf der Ebene der Europäischen Union ist zweifellos einer der wichtigsten Fragen, die wir derzeit zu behandeln haben. Auch im Rahmen der Regierungskonferenz beschäftigt man sich intensiv mit einer signifikanten Stärkung der Grundlage des Vertrages, die Aktionen in diesem Bereich ermöglicht. Das Ergebnis dieser Revision muß eine ganz erhebliche Verstärkung der Mittel, die der Union für die Bekämpfung von Terrorismus, Drogen und Menschenhandel, Verbrechen an Kindern, zur Verfügung stehen, bedeuten.

Wer sich diesen Reformen widersetzt, verfolgt eine riskante Strategie, wenn er die Interessen der Bürger Europas gegen den Schutz der nationalen Souveränität ausspielt. Es ist dies deshalb riskant, als die Interessen Brüssels und das Bemühen um den Schutz der nationalen Souveränität im Bereich der inneren Sicherheit als Gegensätze angegeben werden, obwohl heute kein


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