Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 183

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Es mag nun eine Vision sein, ein Ideal, wenn man diese Waffenlosigkeit vor Augen hat, das weiß ich schon. Aber darf man nicht noch Ideale haben? Darf man nicht Visionen haben, ohne belächelt zu werden?

Diese Anti-Personen-Minen haben großes Unheil für die Zivilbevölkerung, gerade für Kinder, gebracht. Die großen Minen sind da sowieso nicht dabei. Wir haben doch alle Bilder von Menschen, vor allem von Kindern, mit fehlenden Gliedmaßen gesehen. Ist das nicht eine schreckliche Sache?

Im § 1 dieses Gesetzes werden die Anti-Personen-Minen definiert, und im § 2 – ich möchte ihn zitieren – heißt es:

"Die Herstellung, die Beschaffung, der Verkauf, die Vermittlung, die Ein-, Aus- und Durchfuhr, der Gebrauch und der Besitz von ... Anti-Personen-Minen sowie von Anti-Ortungs-Mechanismen sind verboten." – Das ist der Hauptkern.

Jetzt könnte man fragen: Was nützt diese Vorreiterrolle Österreichs? Sind wir nicht zu klein? Sind wir nicht zu unbedeutend? Was ist denn mit den anderen Waffen? – Nein! Ich glaube, irgend jemand muß mit dieser Vorreiterrolle beginnen, die sich in Europa und in der ganzen Welt ausbreiten sollte. Es wäre für mich unverständlich, diesem Gesetz nicht zustimmen zu können!

Positiv wäre, wenn wir damit irgendwo – und seien es noch so wenige Menschen – diese Verletzungen, die dadurch entstehen, ersparen könnten. Ich möchte auch der Frau Abgeordneten Karlsson herzlich danken, die sich immer besonders für diese Idee eingesetzt hat! (Beifall bei der SPÖ.)

Die SPÖ-Fraktion des Bundesrates wird dieses Gesetz nicht beeinspruchen, sondern als Zeichen gegen eine – leider nur eine! – unheilbringende, heimtückische Waffe befürworten! – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.52

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gudenus. – Bitte.

21.53

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich bin sehr dankbar, daß ein Vorredner meine Aktion von vor zwei Jahren erwähnt hat. Ich bin voll Überzeugung und innerer Überzeugung – im wahrsten Sinne des Wortes – ein Gegner der Anti-Personen-Minen. Man nennt diese Minen verniedlichend Schützenminen – gingen sie nur gegen die Schützen, gegen die Soldaten, dann wäre es vielleicht noch überlegbar (Bundesrat Bieringer: Nicht einmal dann!) , aber sie werden zu Recht Anti-Personen-Minen genannt, weil sie ohne Rücksicht auf Zugehörigkeit zum Kombattantenstatus oder nicht gegen diese Personen gerichtet sind.

Seit langem geht der Kampf darum, um diese zu verbieten, und so hat heuer im Frühjahr – neun Monate ist es her – in Genf eine erste Konferenz zum Verbot dieser Minen stattgefunden. Rußland und China waren damals entschieden dagegen. Es fand eine zweite Konferenz im Oktober statt, deren Resultat sich auch noch nicht ganz gezeigt hat. Zuviel war unklar, vielleicht war auch zuwenig guter Wille bei den Betroffenen vorhanden.

Es geht nicht nur um die Erzeugung beziehungsweise um den Einsatz der Minen, es geht auch um die Herstellung, die Lagerung und den Export. Dagegen nimmt auch das Gesetz Stellung.

Die Problematik der internationalen Abkommen ist bekannt. Vielfach bauen internationale Konferenzen auf das Konsensprinzip auf. Das heißt, wir alle müssen dafür sein, dann klappt es, und ist nur einer dagegen, dann ist die ganze Konferenz geschmissen. – Und so hat es sich auch bei diesen beiden Konferenzen dargestellt, daß eben einige Länder dagegen waren, und dadurch kam keine internationale Vereinbarung zustande.


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