Bundesrat Stenographisches Protokoll 622. Sitzung / Seite 103

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Die vier Fragen meinerseits lauteten: Bei welchen Sportveranstaltungen muß es Gendarmerie- beziehungsweise Polizeiüberwachung geben, und nach welchen Kriterien wird dabei vorgegangen? Wer bestimmt, wie viele Gendarmerie- beziehungsweise Polizeibeamte mit beziehungsweise ohne Dienstfahrzeuge eine Sportveranstaltung überwachen? Wie hoch sind die einzelnen Gebühren in den einzelnen Bundesländern? Wer hat in den einzelnen Bundesländern für die Überwachungskosten aufzukommen?

Meine Damen und Herren! Hören Sie genau her: Die Antwort gibt es bis dato nicht. Ich meine, dies zeigt einmal mehr und treffender die Arroganz dieser Bundesregierung gegenüber allen Sporttreibenden in Österreich!

Meine Damen und Herren! Nicht nur, daß es die Geschäftsordnung, die auf unserer Verfassung fußt, dem zuständigen Ressortminister vorschreibt, binnen zwei Monaten zu antworten – nein, bis dato gibt es noch keine Antwort. Das heißt, nicht nur das Parlament, nicht nur die Abgeordneten, nicht nur die Länderkammer werden ignoriert, sondern auch der Sport. Das ist das Faktum, meine Damen und Herren, wie diese Regierung den Sport in Österreich "ernst nimmt"! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus und hoffe, nachdem ein neuer Staatssekretär den Sport ressortmäßig in der Regierung innehaben wird, daß in Hinkunft diese Arroganz vor allem den Idealisten, den Sportlern gegenüber nicht mehr gegeben ist. Der Herr Staatssekretär hat in seiner ersten Rede vor der Länderkammer versucht, darauf hinzuweisen, daß er künftighin darauf Bedacht nehmen wird.

Herr Staatssekretär! Nicht nur, daß wir es uns wünschen – ich glaube, es ist eine Pflicht unseren Idealisten, unseren ehrenamtlichen Sportfunktionären, unseren Sportlern und vor allem dem Leistungssport in Österreich gegenüber. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.54

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Präsident Professor Dr. Herbert Schambeck. Ich erteile es ihm.

16.54

Bundesrat Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Nicht, daß ich Ihnen jetzt aus meinem Erleben als aktiver Sportler berichten kann – das überlasse ich gerne anderen und vor allem meinen Vorrednern und vor allem unserem jugendlichen Senior, Herrn Bundesrat Gerstl.

Aber Sie werden es vielleicht nicht glauben, der juristische Teil des Sportförderungsgesetzes geht auf mich zurück, ebenso wie ein Artikel In der Österreichischen Juristenzeitung aus dem Jahr 1967, in dem ich damals über Österreichs Sportförderung im Lichte des Rechts- und Bundesstaates geschrieben habe. Das war die Ära des Bundesministers Dr. Piffl-Per#evi%, der mich darum ersucht hat. Er und Bundeskanzler Dr. Klaus haben mich damals dazu veranlaßt.

Der Sport selbst – das erleben wir alle ganz deutlich – zeigt sich auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene als sehr integrativ, und wir erleben es auch sehr deutlich, wie auch schulische Einrichtungen und Vereine für eine Unzahl von Mitbürgerinnen und Mitbürgern geöffnet werden, die dort für ihre Gesundheit etwas tun können und damit imstande sind, auch ihre Frau und ihren Mann im wirtschaftlichen und im sozialen Leben zu stellen und ein bestimmtes Maß an Europatüchtigkeit zu erlangen. Wir geben damit auch im Konzert der Völker eine bedeutende Visitkarte ab, und es ist erstaunlich, welche Sportangebote auch in Fremdenverkehrszentren geboten werden, womit wir auch etwas zur Fremdenverkehrswirtschaft beitragen können.

In einer Zeit – da knüpfe ich an das an, womit ich in meiner letzten Rede vorhin zur Regierungserklärung geschlossen habe –, in der Formlosigkeit eine milde Form des Terrors ist, kann doch niemand leugnen, daß der Sport zur Erziehung im Volk beiträgt, weil die Einhaltung bestimmter Regeln die Voraussetzung dafür ist, daß man Sport betreiben kann, und gerade aus diesem Grund ist er auch von größter Wichtigkeit.


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