Bundesrat Stenographisches Protokoll 623. Sitzung / Seite 43

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das scheint mir doch ein sehr wichtiges Anliegen zu sein –, doch auch die Chancengleichheit berücksichtigen.

Früher hieß es einmal: Jeder Bezirk braucht seine Mittelschule!, also AHS und BHS. Ich glaube, das haben wir in Österreich erreicht. Es gibt sogar in vielen Bezirken mehrere Schulen dieses Typs. Schließen wir heute daran vielleicht die Forderung: Jedem Bezirk seine Schule für Berufstätige!, wobei ich natürlich weiß, daß es sehr viele Sparten dieser Schulen gibt und daß auch nicht in jedem Bezirk die Nachfrage so groß ist, daß man dem – abgesehen von den Finanzen – nachkommen muß. Aber man sollte sich im Zusammenhang mit der Erwachsenenbildung doch überlegen, wie man die Chancengleichheit hinsichtlich der Möglichkeit, eine Schule für Berufstätige zu besuchen, noch verbessern kann.

Je eine kurze Anmerkung zu den beiden anderen Novellen: Das Schülerbeihilfengesetz 1983 wird an die in Semester eingeteilten Schulen für Berufstätige angeglichen. – Ich glaube, mehr ist dazu nicht zu sagen.

Die Novelle über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten trägt ebenfalls den gegebenen Änderungen Rechnung. Diese Abgeltungen sind relativ geringfügig und bedeuten gegenüber den bisherigen Vergütungen insgesamt keine Mehrausgaben.

Zur Frage, ob es überhaupt Prüfungsabgeltungen geben soll, weil man zum Beispiel der Ansicht sein könnte, daß die Prüfungstätigkeit in der normalen Dienstleistung enthalten wäre, ist zu sagen, daß Prüfungen bei genauer Handhabung viel Zeit in Anspruch nehmen und daß nicht alle Lehrer einer Schule in gleicher Intensität in Prüfungen involviert sind. Das hängt auch von den Fächern ab, die ein Lehrer, ein Professor unterrichtet. Eigentlich kommt in jenen Fällen, in denen eine Prüfungstaxe für den Lehrer vorgesehen ist, eine leistungsbezogene Komponente, die ja immer wieder gefordert wird, zum Tragen.

Zusammenfassend: Die SPÖ-Fraktion des Bundesrates wird gegen alle drei vorliegenden Gesetze keinen Einspruch erheben. – Ich danke sehr. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

11.23

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Himmer. – Bitte.

11.23

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die Bundesregierung ist insbesondere in der gegenwärtigen arbeitsmarktpolitischen Situation gut beraten gewesen, die Motivation zum lebenslangen Lernen im Koalitionsübereinkommen festzuschreiben. Diesem Prinzip kommt nicht zuletzt deshalb eine so große Bedeutung zu, weil Fragen des Wirtschaftsstandortes und des Arbeitsplatzes sowie die soziale Absicherung nicht getrennt vom Ausbildungssystem gesehen werden können. Dabei scheint es mir wichtig zu sein, einerseits zu betonen, daß die Politik sicherzustellen hat, daß die Menschen eine Chance bekommen, ihre Qualifikation an neue Herausforderungen anzupassen, beziehungsweise andererseits entsprechende Möglichkeiten zu bieten, verpaßte Chancen nachzuholen.

Gerade im Bereich der verpaßten Chancen – etwa bei pubertierenden Jugendlichen beziehungsweise auch aufgrund von schwierigen persönlichen und sozialen Situationen, die entstehen können – haben die Probleme und Arbeitsplatzverluste vieler Menschen ihre Ursachen. In diesem Zusammenhang ist es sehr wichtig, daß mit diesem Gesetz eine Initiative in Richtung Erwachsenenbildung gesetzt wird, und zwar nach den Grundsätzen der Deregulierung, der Dezentralisierung und auch der Autonomisierung.

Ohne wie auch mein Vorredner zu meinen, daß weitere Anstrengungen im Bereich der Erwachsenenbildung mit der Verabschiedung dieses Gesetzes nicht mehr notwendig wären, möchte ich herausstreichen, daß einige Punkte dieses Gesetzes als besonders erwachsenengerecht zu erkennen sind, so zum Beispiel die eigenständige, selbstverantwortliche Gestaltung des


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