Bundesrat Stenographisches Protokoll 624. Sitzung / Seite 50

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Fernsehen – ich zitiere wörtlich – eklatant dem Grundrecht auf Rundfunkfreiheit und dem Artikel 10 der Menschenrechtskonvention widerspricht.

Ich möchte daher an Sie, meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien, appellieren, diese massiven Bedenken, die auch in der gemeinsamen Stellungnahme der Bundesländer niedergelegt sind, zu berücksichtigen.

Ich möchte Sie weiters auffordern, der Einrichtung einer tatsächlich unabhängigen Bundesmedienanstalt zuzustimmen und eine solche Einrichtung sicherzustellen. Die Funktionsträger dieser Bundesmedienanstalt sollen vom Nationalrat und vom Bundesrat nach einem offenen Hearing in einem neu zu bildenden Medienausschuß gewählt werden. Für eine Funktionstätigkeit in der Bundesmedienanstalt sollen Unvereinbarkeitsbestimmungen gelten. Diese unabhängige Bundesmedienanstalt hat folgende Aufgaben zu erfüllen: erstens die Vergabe der Lizenzen im Bereich Radio und Fernsehen, zweitens die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch die Medienunternehmer und drittens die Erstellung und Vorlage des Medienberichtes.

Ich möchte daher namens der freiheitlichen Bundesräte folgenden Entschließungsantrag stellen:

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, innerhalb von drei Monaten einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Errichtung einer unabhängigen Bundesmedienanstalt vorsieht, die als Kontroll- und Zulassungsbehörde für die österreichischen Medien fungiert.

*****

Ich glaube, es stünde diesem Haus gut an, diesem Antrag zuzustimmen und damit den Bedenken und den Vorstellungen der Bundesländer, denen dieser Antrag entspricht, Rechnung zu tragen. (Beifall bei den Freiheitlichen. )

11.35

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Der von den Bundesräten Dr. Susanne Riess-Passer und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Errichtung einer unabhängigen Bundesmedienanstalt ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Prähauser. – Bitte.

11.35

Bundesrat Stefan Prähauser (SPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Ich möchte gleich eingangs feststellen, daß die Sozialdemokraten dem Entschließungsantrag der Freiheitlichen die Zustimmung nicht geben werden (Bundesrat Dr. Tremmel: Das tut uns aber leid!) – das freut mich natürlich, wenn Sie das so anerkennen –, weil ich meine, daß dies zu einer weiteren Verzögerung eines Gesetzes für Privatrundfunk führen würde.

Ich meine aber auch, daß es den freiheitlichen Nationalräten leicht möglich gewesen wäre, diese Vorstellungen miteinzubringen – das haben sie jedoch nicht getan. Es waren bei jeder Verhandlung Dr. Martin Graf, Dr. Michael Krüger, Ing. Walter Meischberger anwesend. Da diese Herren die Forderungen, die Sie heute einbrachten, nicht artikuliert haben, gehe ich davon aus, daß das Gesetz erst im nachhinein von den Freiheitlichen studiert wurde, und stelle fest, daß im Bundesrat die tüchtigeren freiheitlichen Mandatare zu sitzen scheinen. (Beifall des Bundesrates Eisl. )

Meine Damen und Herren! Die gegenständliche Regierungsvorlage zielt primär auf die Schaffung einer ausreichend determinierten gesetzlichen Grundlage für die Zuordnung terrestrischer Übertragungskapazitäten im Bereich des Hörfunks ab. Die Neuregelung der Frequenz


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