Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 11

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Beginn der Sitzung: 9.02 Uhr

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Ich eröffne die 628. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 627. Sitzung des Bundesrates vom 5. Juni 1997 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Krank gemeldet hat sich das Mitglied des Bundesrates DDr. Franz Werner Königshofer.

Entschuldigt hat sich Frau Bundesrätin Johanna Schicker.

Fragestunde

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gelangen nunmehr zur Fragestunde – der Herr Bundesminister ist allerdings noch nicht hier. Ich unterbreche daher die Sitzung bis zum Eintreffen des Herrn Bundesministers.

(Die Sitzung wird um 9.03 Uhr unterbrochen und um 9.04 Uhr wiederaufgenommen. )

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Ich nehme, da der Herr Bundesminister für Justiz eingetroffen ist, die Sitzung des Bundesrates mit der vorliegenden Tagesordnung wieder auf.

Bevor wir mit der Fragestunde beginnen, mache ich vor allem im Hinblick auf die seit der letzten Fragestunde in den Bundesrat neu eingetretenen Mitglieder darauf aufmerksam, daß jede Zusatzfrage in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage beziehungsweise der gegebenen Antwort stehen muß. Die Zusatzfrage darf nur eine konkrete Frage enthalten und darf nicht in mehrere Unterfragen geteilt werden.

Um die Beantwortung aller zum Aufruf vorgesehenen Anfragen zu ermöglichen, erstrecke ich die Fragestunde, sofern mit 60 Minuten das Auslangen nicht gefunden wird, im Einvernehmen mit der Frau Vizepräsidentin und dem Herrn Vizepräsidenten erforderlichenfalls auf bis zu 120 Minuten.

Ich beginne jetzt – um 9.05 Uhr – mit dem Aufruf der Fragen.

Bundesministerium für Justiz

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir kommen zur 1. Anfrage, 767/M, an den Herrn Bundesminister für Justiz. Ich ersuche den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Karl Pischl (ÖVP, Tirol), um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Karl Pischl: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich habe folgende Frage eingereicht:

767/M-BR/97

Wodurch wird im Bereich der neuen Ermittlungsmethoden ein ausreichender Rechtsschutz sichergestellt?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Herr Anfragesteller! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage wie folgt: Zweifelsohne sind mit den neuen Ermittlungsmaßnahmen – mit den optischen und akustischen Überwachungen und mit dem Datenabgleich – zwangsläufig auch Eingriffe in Grund- und Persönlichkeitsrechte, eine Beeinträchtigung der Verteidigungsrechte sowie die Gefahr der zweckentfremdeten Verwendung von Informationen verbunden. Es hat sich daher schon die seinerzeitige Regierungsvorlage betreffend ein


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