Bundesrat Stenographisches Protokoll 631. Sitzung / Seite 90

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

zwar jetzt in § 3, aber in § 2 steht halt leider: Der Revisor einer Genossenschaft, die einem anerkannten Revisionsverband angehört, wird durch den Revisionsverband bestellt. – Das heißt, es wurde im Gesetz schon die Möglichkeit geschaffen, daß alle Steuerberater, Wirtschaftstreuhänder und so weiter zum Revisor bestellt werden können, aber in § 2 wird das wieder darauf eingeschränkt, daß nicht der Geprüfte den Revisor bestellt, sondern ausschließlich der Revisionsverband ihn einsetzt.

Mir ist wirklich unerklärlich, wieso beispielsweise der Wirtschaftsbund hier nicht gesagt hat, daß man das liberal handhaben will, daß jeder den Zugang haben soll. Ich habe es allerdings schon ab und zu gehört. Zum Beispiel habe ich einen persönlichen Brief bekommen, der in diesem Zusammenhang hochinteressant ist. Er stammt von – ich denke, ich kann ruhig seinen Namen nennen – Herrn Dkfm. Roland Herneth, ÖVP-Mitglied, wie ich annehme, Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Er schreibt hier – ich zitiere –: "Wie mir mein Kollege Wundsam" – das ist der Präsident des Institutes der Wirtschaftsprüfer, auch Mitglied des Wirtschaftsbundes – "mitteilt, war die Nominierung im § 3 des Gesetzes" – das ich gerade vorgelesen habe – "die bestmögliche Lösung, um überhaupt Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer als Revisoren zu etablieren." – Wie er sich das vorstellt, weiß ich nicht. – Und weiter heißt es hier: "Sehen wir es positiv, daß wir nunmehr die Möglichkeit haben, vom Gesetz her zum Revisor einer Genossenschaft bestellt zu werden!"

Aber daß diesen Revisor immer der Revisionsverband bestellt, hat er offensichtlich verschlafen. Mir tut es leid, daß der Wirtschaftsbund diese Haltung einnimmt. Natürlich waren wir auf der Suche nach Verbündeten, ich stehe nicht an, das zuzugeben. Wir haben mit dem Wirtschaftsbund Kontakt aufgenommen und gesagt: Das könnt ihr euch doch nicht gefallen lassen! – Aber dann bekommt man einen solchen Brief, in dem steht, man solle zufrieden sein, daß es so ist.

Mir tut es auch deshalb leid für den Wirtschaftsbund, weil es jetzt bestimmt jemanden geben wird, der die EU-Konformität dieser Bestimmung überprüfen lassen wird. Ich glaube nicht, daß es den Regeln eines freien Marktes entspricht, die Bestellung einer Berufsgruppe so einzuschränken, daß sie nur durch einen bestimmten Verband erfolgen kann. Es wird sicherlich nicht sehr angenehm für manche, die heute mitstimmen werden, sein, wenn man diese Bestimmung dann wieder aufhebt.

Am Rande darf ich – nur weil der Herr Bundesminister freundlicherweise noch immer da ist – noch darauf hinweisen, daß auch die Frage des Kartellrechtes bei diesen gemischten Verbänden noch keineswegs geprüft ist. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, daß es nach dem Kartellrecht auf Dauer halten kann, daß da irgend jemand bestimmt, daß man sämtliche Marktbestimmungen grundlegend verletzt. Auch das wird – davon bin ich felsenfest überzeugt – einer Überprüfung nicht standhalten.

Meine Damen und Herren! Es gäbe noch einiges anzumerken, wie beispielsweise die übertrieben scharfen Veröffentlichungspflichten, die es bei Genossenschaftsbanken gibt. Es hat sich aber einiges verbessert. Ich gebe zu, es war in den Erstentwürfen viel schlimmer. Es ist aber immer noch für Genossenschaftsbanken eine Diskriminierung, eine enorme Wettbewerbsverzerrung im Vergleich zu den Aktienbanken gegeben. So gesehen darf ich Ihnen sagen, daß die Reform des Genossenschaftsrechtes – mit diesem Revisionsgesetz erfolgt quasi der erste Schritt; wir warten schon mit großem Interesse auf das Genossenschaftsgesetz selbst – eigentlich auf halbem Weg steckengeblieben ist. Daher und aufgrund der aufgezeigten Mängel können wir unsere Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage nicht geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.20

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Linzer. – Bitte.

15.20

Bundesrat Dr. Milan Linzer (ÖVP, Burgenland): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Die Genossenschaften in Österreich sind mannigfaltig  strukturiert und reichen von kleinen Selbstversorgungsunternehmen wie den


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite