Bundesrat Stenographisches Protokoll 639. Sitzung / Seite 110

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11. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 25. März 1998 betreffend ein Bundesgesetz über die Beteiligung Österreichs an den Neuen Kreditvereinbarungen (New Arrangements to Borrow, NAB) mit dem internationalen Währungsfonds (1051 und 1095/NR sowie 5659/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 bis 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert wird,

ein Bundesgesetz über die Übertragung des Dorotheums in das Eigentum der ÖIAG,

ein Übereinkommen zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen samt Zusatzprotokoll und Protokoll über den Beitritt Griechenlands zum Übereinkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen sowie Erklärung der Republik Österreich und

ein Bundesgesetz über die Beteiligung Österreichs an den Neuen Kreditvereinbarungen (New Arrangements to Borrow, NAB) mit dem Internationalen Währungsfonds.

Die Berichterstattung über die Punkte 8 bis 11 hat Herr Bundesrat Josef Rauchenberger übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Josef Rauchenberger: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Zum Tagesordnungspunkt 8 liegt allen Bundesrätinnen und Bundesräten der Ausschußbericht schriftlich vor.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 15. April 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zum Tagesordnungspunkt 9 liegt der Ausschußbericht ebenfalls schriftlich vor. Er betrifft ein Bundesgesetz über die Übertragung des Dorotheums in das Eigentum der ÖIAG.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 15. April 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zum Tagesordnungspunkt 10 betreffend ein Übereinkommen zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden liegt der Ausschußbericht ebenfalls schriftlich vor.

Ich darf berichten, daß der Finanzausschuß nach Beratung der Vorlage am 15. April 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag stellt, keinen Einspruch zu erheben.

Zum Tagesordnungspunkt 11 betreffend den Internationalen Währungsfonds liegt der Ausschußbericht ebenfalls schriftlich vor.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 15. April 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, ebenfalls keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen und die Verhandlungen einzuleiten.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke der Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.


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