Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 104

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ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz geändert wird, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger geändert wird.

Ich bitte Frau Bundesrätin Schicker, die Berichte über die Punkte 14 bis 18 zu erstatten.

Berichterstatterin Johanna Schicker: Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe eigentlich entgegen den Gepflogenheiten vorgehabt, all diese Berichte zu verlesen, nachdem am Beginn der Sitzung seitens einiger Kollegen der FPÖ behauptet worden war, daß Unterlagen nicht vorgelegen wären. Dies wurde jedoch in der Zwischenzeit geklärt beziehungsweise bereinigt. Herr Dr. Tremmel hat mir gegenüber erklärt, es sei ein Fehler oder was immer gewesen, die Berichte seien jedenfalls aufgetaucht. Deshalb kann ich mir jetzt die Verlesung ersparen und wie üblich nur die Antragstellung vornehmen.

Da für alle fünf Gesetzesvorlagen die Ausschußberichte mit Stimmenmehrheit beschlossen wurden, verlese ich hiermit für alle fünf Vorlagen gleichzeitig den Antrag, Frau Präsidentin, wenn Sie erlauben:

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlagen am 21. Juli 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichterstattung und die Übermittlung der Anträge des Ausschusses.

Wir gehen nun in die Debatte ein, die, wie gesagt, über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Weilharter. – Bitte.

15.22

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Vizepräsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Ich möchte gleich eingangs festhalten, daß auch eine umfassende Berichterstattung durch die Frau Berichterstatterin nichts an der Tatsache geändert hätte, daß bei den zur Verhandlung stehenden Tagesordnungspunkten 14 bis 19 die Verfassungskonformität nicht gegeben ist, und zwar deshalb, weil im Vorlauf einige Pannen passiert sind. Es sind nämlich die Ausschußberichte nicht, wie es in der Geschäftsordnung explizit vorgesehen ist, geschäftsordnungsgemäß zugemittelt worden.

Meine Damen und Herren! Ein paar Bemerkungen zur Regierungsvorlage betreffend die 55. ASVG-Novelle, und zwar deshalb zur Regierungsvorlage, weil logischerweise formal die Ausschußberichte nicht zur Debatte stehen können.

In der Regierungsvorlage – ich greife nur einen Bereich heraus – wird darauf eingegangen, daß in Hinkunft die Liste der Berufskrankheiten erweitert wird. Ich zitiere aus den Erläuterungen: "Eine Rückfrage bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt hat ergeben, daß keine Daten vorliegen, die eine Schätzung der mit der vorgeschlagenen Erweiterung der Berufskrankheitenliste verbundenen allfälligen Mehraufwendungen zulassen." – Zu einem Teil handelt es sich bei diesen Fällen um selten auftretende Einzelfälle, zu einem anderen Teil sind diese bereits über die Generalklausel abgedeckt.

Meine Damen und Herren! Ich meine, wenn es heißt "zum Teil abgedeckt", dann hat doch eine Sozialgesetzgebung nicht die Aufgabe, wieder zu differenzieren oder vorweg erkennen zu lassen, daß damit die Problematik bewältigt ist. Ich vermisse da die Treffsicherheit, und es darf, wenn man Treffsicherheit erreichen will, nicht sein, daß über die Kosten nicht gesprochen wird.


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