Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 118

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesministerin. – Bitte.

16.27

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Damen und Herren! Nur einige wenige Bemerkungen zum Debattenbeitrag des Herrn Bundesrates Tremmel.

Man muß die Gesetzesvorlage im Lichte des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes insofern sehen, als der Verfassungsgerichtshof am Grundsatz der Subsidiarität voll festgehalten hat, welcher bedeutet, daß, wenn eine öffentliche Apotheke aufgrund der neuen Rechtslage eröffnet wird, die jeweilige Hausapotheke geschlossen werden muß. Ich erachte es daher aus gesundheitspolitischer Sicht, aus Sicht einer möglichst optimalen Versorgung der Bevölkerung in allen Regionen des Landes, ob dicht oder weniger dicht bevölkert, ob weit entlegen oder im städtischen Bereich, für sinnvoll, daß diese Dualität weiterbesteht und daß auch versucht wird, eine entsprechende Balance zwischen der öffentlichen Apotheke und der Hausapotheke sicherzustellen.

Ich glaube, daß mit dieser Gesetzesänderung folgenden Grundsätzen Rechnung getragen werden kann: einerseits dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes zu entsprechen und damit dem Gedanken der Erwerbsfreiheit stärker als bisher nachzukommen, andererseits dem gesundheitspolitischen Bedürfnis der Bevölkerung nach einer möglichst optimalen Versorgung mit Arzneimitteln Rechnung zu tragen und schließlich auch den Ärzten, die eine Hausapotheke führen, im Sinne des Grundsatzes, daß wir auch vom Vertrauensschutz in anderen Bereichen ausgehen, mit einer Bestandsgarantie von zehn Jahren entgegenzukommen. – Ich glaube, es ist diesbezüglich Ausgewogenheit hergestellt worden.

Wichtig war mir als Ministerin, daß es zu einer Verbesserung oder zumindest zu einer gleichbleibend guten Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln kommt, und das ist, so glaube ich, damit sichergestellt. (Beifall bei der SPÖ sowie Beifall der Bundesrätin Fischer. )

16.29

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

20. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 7. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz über die Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen (Bundesstelle für Sektenfragen) (1158 und 1287/NR sowie 5764/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nunmehr zum 20. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz über die Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen.


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