Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 136

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22. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz über die Umweltkontrolle und die Einrichtung einer Umweltbundesamt Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Umweltkontrollgesetz) (1206 und 1328/NR sowie 5766/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 22. Punkt der Tagesordnung: Umweltkontrollgesetz.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Herbert Thumpser übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Herbert Thumpser: Herr Präsident! Herr Minister! Der Bericht des Ausschusses liegt in schriftlicher Form vor. Ich möchte deshalb von einer Verlesung Abstand nehmen.

Der Ausschuß für Umwelt, Jugend und Familie stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth. – Bitte.

17.43

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich brauche nicht extra zu betonen, daß uns allen klar ist, wie wichtig der Umweltschutz ist. Ich meine, wir sind uns darüber einig, daß wir uns alle heftig darum bemühen müssen, die Umwelt möglichst sauber zu halten – und das natürlich nicht nur vor der eigenen Haustüre. Es beginnt nicht immer nur bei der Haustüre und hört dann beim Gartenzaun wieder auf. Man muß das auch globaler sehen. Wir wissen, wie schwierig dies ist, obwohl es wirklich viele Menschen gibt, die sich hier besonders engagieren und sehr bemühen.

Wir wissen auch, daß immer nur kleine Schritte gesetzt werden können – auch wenn wir das bedauern. Wir wissen aber ebenso, wie wichtig es ist, im Umweltschutz Kontrolle zu üben. Viel zu oft gibt es Einzelinteressen, wobei jeder glaubt, er könne machen, was er will. Diesbezüglich halte ich es für besonders wesentlich, daß hier beobachtet wird und notfalls auch eingegriffen werden kann. Das hat das Umweltbundesamt bisher zur vollsten Zufriedenheit aller getan; nicht nur zur vollsten Zufriedenheit der Regierungsparteien, sondern, soweit ich weiß, auch von allen anderen Oppositionsparteien neben den Freiheitlichen.

Daher verstehe ich jetzt überhaupt nicht, warum diese Ausgliederung notwendig war. Unserer Ansicht nach hätte eine Verschlankung oder eine Schlankheitskur im Verwaltungsapparat durchaus auch ohne Ausgliederung stattfinden können. Auch wenn wir uns immer dazu bekennen, daß überall dort, wo der Private effizienter wirtschaftet, er dies auch tun und sich der Staat zurückziehen soll, trifft das hier – wie auch der Herr Minister selbst immer wieder betont hat – nicht zu, weil wir hier nicht von einer Privatisierung, sondern von einer Ausgliederung sprechen.

Das stimmt auch, weil der Eigentümer bleibt zu 100 Prozent der Bund. Nur haben wir es hier mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu tun, die im wesentlichen ohne Risiko arbeitet. Die Basisfinanzierungen in Höhe von 222,3 Millionen Schilling sind gesichert. Jetzt soll zwar durch Auftragsarbeiten zusätzlich Geld in die Kasse fließen können, allerdings gibt es da schon die erste Einschränkung. Es heißt nämlich: mindestens kostendeckend muß es sein. – Jetzt sind dies sicher oft Arbeiten, die auch Private machen könnten. Private können aber nicht so arbeiten, daß die Kostendeckung alleine ausreicht, sondern Private arbeiten immer gewinnorientiert – zumindest müssen sie es. (Bundesrat Prähauser: Nicht wahr, da gibt es jemanden mit 250 Millionen Schilling Konkurs! Den Geflügelhändler aus Niederösterreich!)

Aber wir sind uns doch darüber einig, daß gewinnorientiert gearbeitet werden sollte, und wenn sie es nicht tun, passiert eben genau das. Dies gilt es normalerweise zu vermeiden. Darüber


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