Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 152

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genheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich beschränke mich daher auf die Verlesung des Beschlußantrages.

Der Ausschuß für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters: Bericht des Ausschusses für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, und ich beschränke mich auch in diesem Fall auf die Verlesung des Beschlußantrages.

Der Ausschuß für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Nun zum Bericht des Ausschusses für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, und ich beschränke mich auch jetzt wieder auf die Verlesung des Beschlußantrages.

Der Ausschuß für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Und: Bericht des Ausschusses für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Der Beschlußantrag lautet:

Der Ausschuß für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Alfred Gerstl: Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth. Ich erteile ihr dieses.

9.09

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Beginn muß ich Ihnen, Frau Ministerin, folgendes sagen: Es gibt oft Aussagen von Ihnen, zum Beispiel in der letzten "Pressestunde", in denen Sie Punkte anschneiden, in denen ich Ihnen durchaus zustimmen kann. Die finde ich absolut richtig. Wenn ich mir aber dann die Regierungsvorlagen anschaue, denke ich mir immer, Sie müssen einen Zwilling haben, denn die Regierungsvorlagen stimmen oft genug nicht mit dem überein, was Sie in Interviews sagen.

Bei den Regierungsvorlagen, die wir heute zu behandeln haben, merkt man gleich am Anfang, daß ein Teil die Zielrichtung hat, im Rahmen des Nationalen Aktionsplans aktiv zu werden. Das ist übrigens etwas, was Nationalratsabgeordnete der Sozialdemokratischen Partei im Nationalrat auch ganz unverhohlen zugegeben haben.

Worum es im konkreten geht: Nachholen des Hauptschulabschlusses bis zum 18. Lebensjahr. Es ist keine Frage, daß ein junger Mensch noch einmal eine Chance bekommen soll. Aber wir dürfen nicht vergessen, daß davon nur etwa 1 000 Jugendliche betroffen sind.


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