Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 177

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aber im Besitz der Weisheit, verantwortungsvoll zu handeln, werden wir dem zustimmen. (Allgemeiner Beifall.)

11.02

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

11.02

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Kollege John Gudenus hat schon am Beginn der Debatte sehr ausführlich unsere Kritikpunkte dargelegt, sodaß ich mir und Ihnen ersparen kann, sie noch einmal alle anzuführen. Ich möchte nur zu einigen wenigen Punkten Stellung nehmen.

Zu meinen Vorrednern: Kollege Pfeifer hat vom Kulturauftrag gesprochen. Ja, das sehe ich auch so. Und gerade da, glaube ich, wird die Schwierigkeit liegen: Es ist nahezu unmöglich, Kulturauftrag einerseits und Wirtschaftlichkeit andererseits in Einklang zu bringen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Im wesentlichen, Herr Kollege Schöls, passiert beim Bundesmuseen-Gesetz genau das gleiche, was wir gestern schon besprochen haben: Mit dem Bundestheatergesetz und auch beim Umweltbundesamt werden Ausgliederungen vorgenommen, aufgrund derer sich im wesentlichen – zumindest die nächsten Jahre – gar nichts ändert, das heißt, es bleibt einmal so ziemlich alles beim alten. Den Mut zu einer Privatisierung hat man ohnehin nicht gehabt, daher hat man auf die Ausgliederung zurückgegriffen, wobei ich aber festhalten möchte, daß ich kein Freund einer Privatisierung im Museumsbereich wäre.

Das Ziel dieses Gesetzes, nämlich die Einflußnahme des Staates zu beschränken, ist nicht erreicht worden. Die Frau Ministerin für Unterricht und Kultur hat nach wie vor die volle Einflußmöglichkeit, sie ist auch zuständig (Bundesrat Schöls: Gott sei Dank!) – ja, aber dann darf man nicht sagen, daß die Einflußnahme des Staates zurückgedrängt werden soll! – für die Bestellung der neuen Direktoren. Zum Beispiel in Holland ist das privatisiert; es ist typisch Made in Austria, daß bei uns der Minister und die Politik natürlich überall die Hand draufhaben müssen. Ich denke, da hätte man wirklich Mut beweisen und sich selbst einen Schritt zurücknehmen können. (Bundesrat Schöls: Wann und wo?)

Die Ziele von mehr Eigenverantwortung, größerem Handlungsspielraum, Verwaltungsvereinfachung werden mit diesem Gesetz unserer Ansicht nach nicht wirklich erreicht. Es werden – ganz im Gegenteil – noch zusätzliche Kosten auf uns zukommen – durch die Doppelgleisigkeit im Personalbereich, durch die Bestellung der Kuratoren. Dazu muß man sozusagen in einer Fußnote anmerken, daß das wieder ganz typisch ist, schön nach dem Proporzsystem: sechs schwarze und drei rote Kontrollore, damit immer alles so bleibt, wie wir es gewöhnt sind. Auch die Einsetzung der Wirtschaftsprüfer wird zusätzliche Kosten verursachen. Das hat auch der Rechnungshof in seiner sehr kritischen Stellungnahme schon angemerkt.

Auch das Museum für Völkerkunde hat eine Stellungnahme abgegeben. Es wird darin zum Bereich Personal festgehalten, daß es, wenn man die Einsparungspotentiale nützen möchte, zweifellos zu einem Personalabbau kommen müssen wird. Was das Gute an diesem Gesetz ist, weiß ich nicht, aber die Frau Ministerin – ich nehme an, sie wird sich noch zu Wort melden – wird mir das sicher gerne erklären.

Zur Rechtspersönlichkeit, die den Museen all das ermöglichen soll: Die Museen haben Zeit bis zum Jahre 2003, weil das Gesetz erst dann in Kraft tritt, wenn sie sich eine eigene Verordnung dafür gegeben haben. Bezeichnend ist natürlich auch, wie mein Kollege Gudenus schon bemerkt hat, daß die Museumsdirektoren im Vorfeld der Beschlußfassung leider nicht eingebunden waren. Das ist ein sehr schlechtes Zeichen im Hinblick auf Ihr Demokratieverständnis und Ihre Diskussionskultur. Wir werden dieser Regierungsvorlage unsere Zustimmung nicht geben. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Rufe bei der ÖVP: Schade! Na geh!)

11.07


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