Bundesrat Stenographisches Protokoll 644. Sitzung / Seite 69

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überprüfen. Sollten sich Verdachtsmomente ergeben, ist es Sache der Staatsanwaltschaft beziehungsweise der ordentlichen Gerichte, entsprechende Veranlassungen zu treffen.

Die Fragen 26 und 27 erlaube ich mir, gemeinsam zu beantworten: Es ist für den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr unverständlich, wenn in diesem Zusammenhang von einem Skandal gesprochen wird. Soweit noch offene rechtliche Fragen zu klären sind, sind die diesbezüglichen Verfahren auch bei der Europäischen Union im Laufen. Bezüglich des Rechnungshofes sei festgehalten, daß dieser zu dieser Problematik bereits 1997 Stellung genommen hat.

Zur letzten Frage, zu Frage 28: Der Bau von Projekten darf erst dann begonnen werden, wenn ein rechtskräftiger Bescheid vorliegt. Vor dem Vorliegen eines rechtskräftigen Genehmigungsbescheides kann daher nicht mit dem Bau begonnen werden. Sollte ein Genehmigungsbescheid bei den Höchstgerichten angefochten werden, so obliegt es den Höchstgerichten, über die aufschiebende Wirkung der Beschwerde zu erkennen. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung bedeutet, daß mit dem Bau des Projektes nicht begonnen werden darf. Hinsichtlich der Abwicklung der Auftragsvergaben verweise ich auf meine Antwort zur Frage 25.

Dies, Herr Präsident, ist die Beantwortung der gestellten Fragen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.09

Präsident Alfred Gerstl: Danke, Herr Minister.

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, daß gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit jedes Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. John Gudenus. – Bitte.

14.09

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Verehrte Kollegen und Kolleginnen! Die Umstände erfordern es, daß der Justizminister diesmal dieser Debatte die Würdigung gibt. Vielleicht wird dereinst in ferner Zukunft einmal der Justizminister den Vorgängen um den Bau des sogenannten Wildschweintunnels überhaupt mehr Beachtung schenken müssen. Insofern ist es vielleicht nicht ungünstig, wenn der Justizminister schon jetzt in die Debatte eingebunden ist! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Bundesminister! Ich konnte mich des Eindrucks nicht erwehren, daß Sie bei einzelnen Antworten, die nicht in Ihrem Ressort erarbeitet worden sind, die Sie aber durchaus verständlich gegeben haben, vielleicht doch etwas nachdenklicher gewirkt haben, als es dem Thema eigentlich zukäme.

Es wird in diesem Zusammenhang das Wort "Magistrale" angeführt. Das tönt ungeheuerlich! Die Nennung des Wortes "Magistrale" bewirkt bei allen, daß sie davon ausgehen, daß hier wohl etwas Großartiges gebaut werden muß, weil etwas Neues geschaffen wird, und wir daher in Wien auch gleich einen neuen Bahnhof brauchen. Deswegen ist die Magistrale notwendig. Das kam zwei- oder dreimal in Ihrer Antwort beziehungsweise in der Ihnen vorgegebenen Antwort vor. – Wenn ich jetzt verkürzt rede, meine ich übrigens nie Ihr Ressort und Sie persönlich, Herr Bundesminister!

Ich habe den Eindruck, daß die Wiener mit einem Zentralbahnhof Wien nicht glücklich sind. Sie wissen noch viel zu wenig davon. Warum soll der Bahnhof, an dem Ost-, West- und Südverkehr und Teile des Nordverkehrs zusammentreffen sollen, unbedingt im Grenzbereich des vierten und zehnten Bezirkes, also am Südbahnhof, liegen? Wir haben uns nämlich noch nicht überlegt, ob nicht dieses Zusammentreffen des gesamten Eisenbahnverkehrs in Wien an einem Punkt auch zu einem ungeheuerlichen Verkehrsaufkommen in einem an und für sich schon vom Individualverkehr, der teilweise auch öffentlich verursacht ist, belasteten Teil der Stadt, nämlich auf der Strecke zwischen Schweizer Garten, Arsenal und Südtiroler Platz, führen wird. Ein solches Verkehrsaufkommen wird voraussichtlich für die Bewohner unerträglich werden, aber


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