Bundesrat Stenographisches Protokoll 645. Sitzung / Seite 9

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und kranke Menschen sein. Das heißt also zusammengefaßt: Ich gehe davon aus, daß diese Aktion bis spätestens Beginn nächsten Jahres gelöst sein wird.

Präsident Alfred Gerstl: Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Mag. Günther Leichtfried (SPÖ, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Jene Bosnier, die bis 31. Juli den Status eines De-facto-Flüchtlings gehabt haben, waren bis zu diesem Zeitpunkt krankenversichert. Wenn sie aus diesem Status herausfallen, dann fällt auch die Krankenversicherung weg. Diese Krankenversicherung kann jetzt von nahen Angehörigen oder anderen Bereitwilligen übernommen werden, wenn sie eine Garantieerklärung unterschreiben und eine Mitversicherung bezahlt wird.

Meine Frage geht dahin: Wieso gibt es einen Leistungsanspruch aus dieser Krankenversicherung erst nach einer sechsmonatigen Wartefrist?

Präsident Alfred Gerstl: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Ich kann Ihnen darauf keine generelle Antwort geben, sondern das hängt vom speziellen Fall ab. Ich gehe davon aus, daß das in der Regel nicht der Fall ist. Wenn es der Fall ist, dann ist das jemand, der beruflich nicht integriert ist, ist es jemand, der keine Möglichkeit hat, auf einem Arbeitsplatz unterzukommen. Da stellt sich natürlich die prinzipielle Frage, was man mit Menschen, die aus der De-facto-Aktion herausfallen, tut, ob sie eine Aufenthaltsbewilligung und einen Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen.

Ich gehe davon aus, daß das eine zeitweilige Aktion gewesen ist. Ich gehe davon aus, daß es auch für mögliche kommende Aktionen nicht so sein kann, daß der österreichische Staat, wir alle, die Steuerzahler die Verpflichtung haben, automatisch jeden auch weiter zu betreuen. Überall dort, wo es aus bestimmten humanitären Gründen notwendig ist, gibt es ohnehin diese Betreuung. Wenn jemand aus der De-facto-Aktion herausfällt, besteht kein Grund mehr, daß er von uns unterstützt wird. Somit kann ich mir leicht vorstellen, daß es in dem einen oder anderen Bereich keine weitere Unterstützung durch Sozialversicherungsträger gibt. Aber ich halte das für eine logische und richtige Vorgangsweise.

Präsident Alfred Gerstl: Gibt es weitere Zusatzfragen? – Herr Bundesrat Dr. Paul Tremmel, bitte.

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister für Inneres! Stellt die Bosnieraktion der österreichischen Regierung nicht eine Ungleichbehandlung gegenüber jenen Menschen dar, die in Bosnien verblieben sind, deren Haus etwa zerstört wurde und die keine Mittel zur Verfügung gestellt bekommen haben, um zum Beispiel ihre zerstörten Wohnstätten aufzubauen?

Präsident Alfred Gerstl: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Die dramatischen und tragischen Ereignisse der Jahre 1991, 1992 und 1993 sind uns allen bekannt. Die Situation war damals so, daß Zehntausende, Hunderttausende bosnische Kriegsflüchtlinge, die verfolgt worden sind, die in Bosnien um Leib und Leben fürchten mußten, nach Europa geflüchtet sind. Es waren an die 350 000, die nach Deutschland geflüchtet sind, zirka 60 000, die in die Schweiz geflüchtet sind, zirka 95 000, die nach Österreich geflüchtet sind, und einige Zehntausend sind in andere Staaten Europas geflüchtet.

Unsere Aufgabe war es, diese Menschen aufzunehmen und ihnen Schutz vor Verfolgung zu bieten. Wir haben uns bemüht, eine kurzfristige Aufnahme zu erreichen. Nach Beendigung der kriegerischen Auseinandersetzungen haben wir uns, seit die Möglichkeit einer Rückkehr bestanden hat, bemüht, diesen Menschen vor Ort wieder die Möglichkeit eines Neubeginns zu geben. Unsere Unterstützung, aber auch die Unterstützung durch die Europäische Union waren nicht ausschließlich darauf ausgerichtet, die Heimkehrer mit entsprechenden neuen Möglich


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