Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 89

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schaftlichen Lage helfen würde. Auch das möchte ich im Zusammenhang mit diesem Gesetzestext, der uns zur Beschlußfassung vorliegt, hier einbringen.

Alles in allem also eine zwar aus Sicht der Volkspartei noch nicht völlig zufriedenstellende Reform der Studienförderung, der wir aber unsere Zustimmung geben werden. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.45

Präsident Alfred Gerstl: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Wolfgang Hager. Ich erteile dieses.

13.45

Bundesrat Wolfgang Hager (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich werde in meinen Ausführungen auf das Studienförderungsgesetz und das Studentenheimgesetz eingehen. Ich werde die Zahlen, die Herr Kollege Grasberger schon genannt hat, nicht mehr wiederholen, ich möchte nur allgemein festhalten:

Ein wesentliches Ziel der Reform des Studienförderungsgesetzes wird klar erreicht, nämlich daß der Student in der Studienabschlußphase nicht mehr zwangsläufig einer Berufstätigkeit neben dem Studium nachgehen muß, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Mit dieser Regelung wird meiner Meinung nach eine wesentliche Verbesserung für die Studierenden erreicht, weil sie sich im letzten Studienjahr tatsächlich auf den Abschluß konzentrieren können. Damit können in Zukunft die Drop-out-Raten, die so gerne zitiert werden, sicherlich entscheidend reduziert werden.

Es ist nun einmal eine Tatsache, daß viele Studenten sehr lange studieren. Dies ist aber nicht unbedingt – zumindest nicht überwiegend – auf mangelnden Einsatz zurückzuführen, sondern durchaus auf wirtschaftliche Sachzwänge. Der Abschluß eines Studiums wird ständig hinausgezögert, weil das intensive Studium in der Zeit des Abschlusses neben einer beruflichen Tätigkeit nicht möglich ist.

Die überproportionale Anhebung der Studienbeihilfen für ältere Studierende und die Schaffung einer Studienabschlußförderung sind sehr zu begrüßen. Mit der Erhöhung der Studienbeihilfen auf eine den Lebenshaltungskosten realistisch angepaßte Summe ist ein sinnvoller Schritt gelungen, der tatsächliche und spürbare Verbesserungen für die Studierenden bringt.

Vor allem bringt diese Reform auch eine zielsichere Förderung. Die zusätzlichen Mittel erhalten erfolgreiche Studenten, die es sich sonst nicht leisten könnten, zu studieren, und vor allem – ich wiederhole es nochmals – erhalten diese Studenten nun Förderungen, die es ihnen ermöglichen, sich wirklich auf das Studium zu konzentrieren.

Der freie Zugang zu den Universitäten auch für Studenten aus niedrigen Einkommensschichten und der Fortschritt des Studiums in einem vernünftigen Zeitrahmen sind nur dann gewährleistet, wenn man die existentiellen Sorgen von den Studenten nimmt.

Um diesen Punkt abzuschließen, möchte ich auch noch auf die Fortschritte hinweisen, die hinsichtlich der Berücksichtigung von Zivil- und Präsenzdienstzeiten erreicht wurden und auch hinsichtlich der Förderung von behinderten Studenten.

Noch ein paar Worte zum Studentenheimgesetz. Das Gesetz trägt dem Umstand Rechnung, daß die Studenten zunehmend flexibler und mobiler werden, was ihren Studien- und Wohnort betrifft. Bisher haben die Träger der Studentenheime sehr lange Kündigungsfristen festgelegt – aus ihrer Sicht auch verständlich, da die wirtschaftliche Auslastung der Heime sicherzustellen ist. Nunmehr ist eine Lockerung dieser starren Fristen festgelegt und gleichzeitig auch die Möglichkeit von vorübergehenden Gastverträgen geschaffen worden. Diese Bestimmungen sind zu begrüßen, da damit der Flexibilität der Studierenden kein gesetzliches Hemmnis mehr entgegensteht.


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