Bundesrat Stenographisches Protokoll 651. Sitzung / Seite 98

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immer ganz zwanglos zugeordnet wird! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Rufe bei der SPÖ: Na so etwas!)

Irgendein Journalist darf sagen, daß Haider der "Wegbereiter des Rechtsextremismus" ist. Und das setzt sich dann so fort! Daher nehmen wir das so nicht zur Kenntnis! Das kann man in der vorliegenden Form nicht stehen lassen! (Zwischenruf des Bundesrates Steinbichler. ) Definieren Sie es mit "extreme Jugendliche" oder "extrem gewaltbereite Jugendliche", dann bekommen Sie unsere Zustimmung! Aber in der gegenwärtigen Form lehnen wir das zu 100 Prozent ab und verwahren uns dagegen.

Wir sagen auch nicht: "der Linksextremismus". Von den Hooligans weiß man, daß sie im Prinzip keiner politischen Richtung zuzuordnen sind. Aber von ihren Tendenzen her neigen sie eher zum Linksextremismus. Wir sagen auch nicht, daß die SPÖ aus Linksextremisten besteht, auch wenn wir in vielem nicht mit Ihnen einer Meinung sind. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Bundesrates Thumpser.  – Bundesrat Dr. Tremmel  – in Richtung der SPÖ: Offensichtlich habt ihr Ebergassing schon längst vergessen!) Ja!

In Summe gesehen muß man sagen: Obwohl das Gesetz einige gute Ansätze hat, ist es doch in wesentlichen Punkte aus unserer Sicht abzulehnen. Daher werden wir unsere Zustimmung nicht geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.03

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Mag. Wilfing. – Bitte.

15.04

Bundesrat Mag. Karl Wilfing (ÖVP, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Frau Vizepräsidentin! Geschätztes Plenum! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum einen ist dieses Gesetz ein Gesetz, wie wir Bundesräte es uns immer wünschen müßten – gerade durch seine Praxisnähe ist es unserer Auffassung nach auch Vorbild für ganz Europa! Denn darin ist festgelegt, daß die Grundsatzgesetzgebung von der Verfassung her beim Bund liegt, die Ausführungsgesetze bei den Ländern. Genau das hat auch den Vorteil, daß wir, abgestimmt auf die einzelnen Situationen, auf die jeweiligen Regionen, in der Jugendwohlfahrt praxisnah und sofort reagieren können.

Es wundert mich deshalb, daß meine Vorrednerin von der Freiheitlichen Partei genau das kritisiert hat. Wir sehen einen Vorteil darin, daß abgestimmt auf das jeweilige Bundesland festgelegt werden kann, welche Ausbildungsschritte notwendig sind, um damit, da das im städtischen Bereich sicherlich oft ganz anders sein kann als im ländlichen Raum, auch dem Land adäquate Ausbildungsschritte anzubieten.

Ich muß überhaupt sagen, daß dieses Jugendwohlfahrtsgesetz auch genau das festschreibt, was Frau Kollegin Mühlwerth vorhin ebenfalls beklagt hat, nämlich ein – gerade aufgrund des Einsatzes unseres Bundesministers Dr. Martin Bartenstein – klares Bekenntnis zur Familie, weil darin wortwörtlich festgelegt wird: "Primäraufgabe der öffentlichen Jugendwohlfahrt ist die Stärkung der Erziehungskraft der Familie". Für uns ist völlig klar – genau das kommt darin auch zum Ausdruck –, daß das Leitbild dabei eine Familie mit beiden Elternteilen und Kindern ist. (Bundesrätin Mühlwerth: Leider ist uns die abhanden gekommen!) Denn wir wissen, daß wir uns dort, wo das funktioniert – wir, der Staat, haben alles zu tun, damit die Familien funktionieren –, Jugendwohlfahrt in fast allen Bereichen ersparen können. (Bundesrat Dr. Böhm: Dann tun Sie etwas dafür!)

Man muß zusätzlich folgendes klar feststellen: Im Jahre 1994 hat der Nationalrat die damalige Bundesministerin für Umwelt, Jugend und Familie aufgefordert, bis zum Jahre 1996 einen Jugendwohlfahrtsbericht vorzulegen. Ein solcher wurde auch innerhalb der Frist dem Nationalrat vorgelegt und von diesem angenommen. Dazu gab es damals eben auch – darauf wurde heute schon eingegangen – einzelne Verbesserungsvorschläge, die man nun mit der vorliegenden Novelle zu erfassen versucht.


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