Bundesrat Stenographisches Protokoll 651. Sitzung / Seite 105

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nete Basis für eine sehr moderne und sehr kind- und jugendgerechte Jugendwohlfahrt in diesem Lande darstellt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.30

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt genau 15.30 Uhr. Sie alle hatten, wie ich annehme, in Ihren Postfächern die Mitteilung, daß für 15.30 Uhr die Aufnahme eines Familienfotos des Bundesrates geplant ist. Wir haben aber nur noch einen Tagesordnungspunkt, um die Tagesordnung zu erledigen. (Beifall.) Wir werden daher diesen Tagesordnungspunkt selbstverständlich behandeln.

Ich darf Sie auch im Namen des Herrn Präsidenten ganz herzlich darum bitten, bei dieser Aufnahme anwesend zu sein. Einige Kolleginnen und Kollegen werden uns unter Umständen verlassen, werden diesem Gremium bald nicht mehr angehören. Es würde uns daher sehr freuen, wenn alle Damen und Herren, die dem Bundesrat derzeit angehören, auf diesem Foto wären. Daher bitte ich Sie, nach Ende der Sitzung nicht gleich wegzulaufen, sondern noch dazubleiben, wenn das Foto der Familie des Bundesrates aufgenommen wird. (Bundesrat Konecny: Klar!)

20. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 24. Februar 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird (1568 und 1585/NR sowie 5897/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 20. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Dr. Liechtenstein übernommen. Ich darf ihn darum bitten.

Berichterstatter Dr. Vincenz Liechtenstein: Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Der Bericht des Ausschusses für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 24. Februar 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird, liegt schriftlich vor, daher brauche ich ihn nicht zu verlesen.

Der Ausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 16. März 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Erhard Meier. – Bitte.


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