Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 95

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facto ohnehin Höchstsätze sind. Auch unsere Kammer, unsere Standesvertretung sieht das so. In der Judikatur unserer Kammer wird sehr wohl gesagt: Im Vordergrund muß die Angemessenheit des Honorars stehen! Das heißt, daß dann, wenn eben weniger Arbeit als üblich mit der Causa x verbunden ist, nicht nur eine Herabsetzung angemessen, sondern seitens der Kammer eine solche sogar erwünscht ist.

Weiters darf ich sagen, daß bei der Tätigkeit der Damen und Herren des freien Berufsstandes der Anwälte und Notare, damit diese wirklich all den oft sehr großen Herausforderungen standhalten können, selbstverständlich auch ökonomische Sicherheit gegeben sein muß. Wir wissen, daß es Hunderte, um nicht zu sagen Tausende Anwälte gibt, die – gerade in Großstädten ist das oft der Fall – beinahe am Existenzminimum leben. (Bundesrat Dr. Böhm: Absolut!)

Meine Redezeit ist leider um; es wäre aber noch einiges zu sagen. Erwähnen möchte ich daher nur noch das Urkundenarchiv, das die Notare jetzt statuiert bekommen. Die Urkunden- und Aktenlager, die Keller sind übervoll, und es ist daher höchst an der Zeit, daß wir die Notariatsakte EDV-unterstützt aufbewahren können.

Meine Damen und Herren! Ich bitte um Verständnis dafür, daß ich angesichts der kurzen Redezeit jetzt nicht mehr anführen konnte, möchte aber abschließend noch das Thema Treuhandregister erwähnen, etwas, was wir Notare dankenswerterweise schon seit einigen Jahren mit großem Erfolg praktizieren. In der Tat: Wenn Geld, wenn Geldeswert dem Notar übergeben wird, treuhändig mit einem bestimmten Auftrag, so soll der Klient absolut sicher sein – abgesichert auch durch eine adäquate Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5,6 Millionen Schilling; je nach Fall natürlich auch entsprechend höher –, daß da nichts passiert, daß weder zu früh noch zu spät der Adressat das Geld bekommt. Die Anwälte ziehen da dankenswerterweise nach.

Ich erinnere weiters daran, daß mit dem Urkundenarchiv auch das Teilzeitnutzungsregister, das elektronische Zeitstempelregister, eingeführt wird.

Alles in allem glaube ich sagen zu können, daß mit diesen beiden Gesetzen nunmehr eine gute Handhabe für die beiden Berufsstände Notar und Anwalt gegeben sein wird, sodaß sie noch mehr und noch besser als bisher den neuen Anforderungen gerecht werden können.

Meine Fraktion wird diesen beiden Gesetzentwürfen zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

14.59

Präsident Gottfried Jaud: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Michael Ludwig. – Bitte.

14.59

Bundesrat Dr. Michael Ludwig (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mit den Novellen zum Berufsrecht der Rechtsanwälte und der Notare liegen Gesetzentwürfe vor, die umfassende Änderungen in den Rechtsgrundlagen dieser beiden Berufe herbeiführen – zwei Berufe, die für den Rechtsstaat, aber auch für die Sicherung der Grund- und Freiheitsrechte jedes Staatsbürgers von großer Bedeutung sind.

Rechtsanwälte und Notare garantieren die Durchsetzung der Rechte der Bürger gegenüber dem Staat, aber auch gegenüber anderen Einrichtungen, beispielsweise in Bereichen der Wirtschaft.

Eine wichtige Aufgabe bei der Durchsetzung von Recht in unserer Gesellschaft ist die Information, aber auch die Beratung. Rechtsanwälten und Notaren kommt hiebei große Bedeutung zu.

Aber es hat sicher auch Gründe, warum die Rechtsberatung bei Interessenvertretungen, bei Kammern immer stärker nachgefragt wird. Wichtig sind Information und Aufklärung über die unmittelbare Tätigkeit, aber auch über die Kosten, die aufgrund dieser Informationstätigkeit entstehen.


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