Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 147

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Schichten der Atmosphäre verhindern sollen. Wir wollen damit die EG-Verordnung aus dem Jahre 1994 durchsetzen, die nicht nur den Transport innerhalb der EU, sondern vor allem die Ein- und Ausfuhr von FCKW, Halonen, Tetrachlorkohlenstoff und Trichlorethan aus und in Nicht-EU-Staaten regelt, wobei sowohl Importlizenzen der Kommission notwendig als auch Höchstmengen festgelegt sind. Die Ein- und Ausfuhr der angeführten Stoffe in und aus Staaten außerhalb der EU, die nicht Vertragsstaaten des Montrealer Protokolls sind, ist überhaupt verboten.

Die wesentlichen Änderungen des Montrealer Protokolls sind in Artikel 4 festgelegt, wobei folgende Inhalte wichtig sind:

Artikel 4A: "Ist eine Vertragspartei ... nicht in der Lage, die Produktion" eines Stoffes "einzustellen, so verbietet sie die Ausfuhr gebrauchter, wiederverwerteter und zurückgewonnener Mengen dieses Stoffes, sofern die Ausfuhr nicht zum Zweck der Vernichtung geschieht." – Zitatende.

Artikel 4B: "Jede Vertragspartei richtet bis zum 1. Jänner 2000 oder innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem dieser Artikel für sie in Kraft tritt ... ein System zur Lizenzerteilung für die Einfuhr und Ausfuhr von neuen, gebrauchten, wiederverwerteten und zurückgewonnenen geregelten Stoffen der Anlagen A, B, C und E ein." Für die Anlagen C und E besteht die Möglichkeit – ich würde dazu sagen leider –, eine Fristerstreckung zur Errichtung des Lizenzsystems bis 1. Jänner 2002 oder bis 1. Jänner 2005 zu erreichen. "Über die Einrichtung und Wirkungsweise" des Lizenzsystems muß "innerhalb von drei Monaten" berichtet werden. Aus einer allen Vertragsparteien zuzustellenden Liste jener Vertragsparteien, die über das Funktionieren des Lizenzsystems berichten, ist ersichtlich, welche Kontrollen durchgeführt werden, sodaß dadurch sozusagen eine übergeordnete Kontrolle entsteht.

"Kein Staat oder keine Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration kann" – laut Artikel 2 – dieser Änderung beitreten, wenn er nicht vorher die Änderungen von 1992 akzeptiert hat, also das volle Paket. – Zitatende.

Es ist zu hoffen, daß durch dieses Lizenzierungsverfahren eine verstärkte Kontrolle der Transporte von FCKWs und anderen Stoffen erreicht wird und Genehmigungen durch transparente Berichte gegenseitig überprüft werden.

Die sozialdemokratische Fraktion wird diesem Gesetz gerne zustimmen und keinen Einspruch erheben. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP und der Freiheitlichen.)

19.09

Präsident Gottfried Jaud: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Mag. John Gudenus. Ich erteile es ihm.

19.09

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kollegen und Kolleginnen! Wie könnte man ein Gesetzesvorhaben, welches die Umwelt bewahren und den Abbau der Ozonschicht verhindern soll, überhaupt negativ kritisieren? – Das will ich auch gar nicht tun. Wir werden diesem Gesetzesvorhaben auch deshalb sehr gerne zustimmen, weil es notwendig ist.

Aber lassen wir uns nicht von verschiedenen Bereichen ausbluffen! Mir liegt ein Artikel der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vor, welche vorgestern folgendes darüber schrieb: "Es ist niemandem geholfen, wenn man sich mangels aussagekräftiger Daten in der trügerischen Hoffnung wiegt, die Menschheit sei doch noch zur Einsicht fähig." – Der Autor des Artikels bezieht sich dabei auf die Regenwälder in Brasilien, bei denen man meinte, mit Satellitenaufklärung den Schaden ableuchten oder überwachen und feststellen zu können, wie groß er tatsächlich war.

Meine Kollegen und Kolleginnen! Das ist nicht möglich! Ebensowenig ist es möglich, irgend etwas zu erreichen, wenn wir hier schöne und erwartungsgemäß hohe Ziele von Kyoto, Rio und Toronto fixieren, obwohl wir zugleich wissen, daß sich die Industrie nicht daran hält beziehungsweise es ihr gelingt, die überwachenden Einrichtungen, mit welchen Mitteln auch immer, auszu


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