Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 66

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würdigkeit und Deutschkenntnisse ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Walter Grasberger. – Bitte.

12.06

Bundesrat Ing. Walter Grasberger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte meine Ausführungen auf den Punkt 12, das Blutsicherheitsgesetz, beschränken und möchte damit beginnen, daß heute wieder einmal – ich frage mich, zum wievielten Male – das Fehlen einer entsprechend kräftigen Stellung des Bundesrates unter dem Schlagwort "Aufwertung des Bundesrates" beklagt wurde.

Ich möchte hier festhalten: Gerade dieser Punkt 12, das Blutsicherheitsgesetz, stünde heute nicht auf unserer Tagesordnung, wären wir hier im Bundesrat nicht tätig geworden, hätten wir diesbezüglich nicht einen Mangel bei der letzten Bundesratsplenarsitzung festgestellt und diesen Mangel an den Nationalrat entsprechend dokumentiert und auch aufarbeiten lassen, sodaß es heute zu einer, so hoffe ich, Beschlußfassung in dieser Richtung kommen wird. Herr Präsident Jürgen Weiss hat das heute auch in seiner Antrittsrede verpackt. Ich möchte das, wie gesagt, zum Anlaß nehmen, um durchaus Selbstbewußtsein zeigen zu können. Wenn wir wollen, dann können wir dieses Selbstbewußtsein auch zeigen.

Ich möchte noch in Erinnerung rufen, daß wir bezüglich dieses Blutsicherheitsgesetzes am 19. Februar 1999 wesentliche Verbesserungen mitbeschließen durften – tatsächlich wesentliche Verbesserungen! –, die der Sicherheit von Spendern, aber auch der Sicherheit von Empfängern von Blutkonserven dienen. Es ist beispielsweise nicht mehr gesetzlich gedeckt, wenn Blutspendeaktionen in dafür ungeeigneten Räumlichkeiten – ich habe diese damals als "bessere Jausenkammerln" bezeichnet – durchgeführt werden. Heute finden Blutspendeaktionen im Beisein von Amtsärzten oder Amtsärztinnen, entsprechend abgesichert, statt. Wir konnten damit eben dieses sehr erwünschte Maß an Sicherheit erreichen.

Wir haben damals auch die notwendige Form eines erweiterten Fragebogens diskutiert. Ich möchte Ihnen bei dieser Gelegenheit sagen, daß ich wieder einmal Kontakt mit der Blutspendezentrale des Österreichischen Roten Kreuzes aufgenommen habe. Der stellvertretende Direktor und Organisationsleiter Gerhard Svoboda hat mir mitgeteilt, daß seit dieser Gesetzeswerdung auch aus seiner Sicht die Sicherheit wesentlich gestiegen ist und daß er sehr dankbar dafür ist, daß wir im Hohen Hause tätig geworden sind.

Ich habe das auch schriftlich. Ich möchte Ihnen die Stelle nicht vorenthalten, in der er schreibt: Unsere Anliegen im Bundesrat in guter Hand zu wissen, stellt für das Österreichische Rote Kreuz auch einen Vertrauensbeweis für unsere Arbeit dar.

Abschließend spricht er noch eine Einladung aus: Ich würde mich freuen, Sie und Ihre Kollegen bei Interesse einmal durch die Blutspendezentrale führen zu dürfen, um Ihnen an Ort und Stelle einen Einblick in unsere Arbeitsweise geben zu können. – Ich glaube, das ist eine durchaus positive Rückmeldung, die wir als Gesetzgeber nicht alle Tage bekommen.

Ich nutze jedoch auch die Möglichkeit, hier ein Anliegen des Österreichischen Roten Kreuzes zu transportieren. Das Österreichische Rote Kreuz plant eine österreichweite Informationskampagne, vor allem für junge Leute, für Menschen, die als Erstspender gewonnen werden sollen. Wir wissen, daß die Zahl der Blutreserven, die wir im Lande haben, nach wie vor gerade ausreicht, um die entsprechende Versorgung mit Blutreserven abdecken zu können. Das heißt kurz und gut: Wir haben nicht zu viele Blutreserven, sondern wir haben gerade jene Zahl, die wir sozusagen täglich brauchen. Diese österreichweite Kampagne, um Erstspendern die Angst zu nehmen, um Erstspender zu motivieren, für ihre Mitmenschen das zu tun, was notwendig ist, ist jetzt geplant. Ich darf Sie, verehrte Frau Bundesministerin, bitten, diesem Anliegen entsprechend Raum zu geben und dieses Anliegen zu unterstützen.


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