Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 33

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Statistiken. Ich weiß jetzt nicht, ob es der Monat Juni oder Juli war, ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber wir nähern uns der Zahl von 200 000 geringfügig Beschäftigten. Ich weiß, daß das nicht alles Frauen sind, die nur geringfügig beschäftigt sind, sondern das können auch Frauen mit zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen sein. Aber es gibt zumindest Zigtausende Frauen, die nur diese 3 899 S zur Verfügung und keinen Karenzgeldanspruch haben. Es gibt Schülerinnen und Studentinnen, Bäuerinnen und Hausfrauen, die keinen Anspruch auf Karenzgeld haben. Und mir geht es primär um diese Gruppen von Frauen.

Was die Frau des reichsten Österreichers betrifft, möchte ich folgendes sagen: Vertreter Ihrer Partei – nicht Sie persönlich –, auch Herr Edlinger, waren sich nicht zu schade, auch den Namen meiner Frau in diesem Zusammenhang hier zu zitieren und in einem Interview unterzubringen. (Bundesrätin Schicker: Ihre Frau hat ein Beschäftigungsverhältnis! Entschuldigen Sie!) Ich darf dem Hohen Bundesrat mitteilen, daß meine Frau nach allen vier Geburten und nach allen fünf Kindern karenzgeldberechtigt war, aber nicht deswegen, weil sie die Frau des reichsten Österreichers war – leider nein – oder Karenzgeld für alle in Anspruch genommen hatte, sondern weil sie ganz normal Anspruch aufgrund einer vorhergehenden Erwerbstätigkeit gehabt hatte. – Soviel zur Polemik aus Ihren Reihen auf meine Familie bezogen.

Aber lassen Sie mich eines klar sagen: Wenn diese Frau des reichsten Österreichers heute einen Anspruch hat, wenn eine Frau Flick oder wer immer Ansprüche dieser Art erworben hat, dann bekommt sie heute Karenzgeld, daran ändert sich durch das Karenzgeld für alle nichts. Wenn sie keinen Anspruch hatte, weil sie eben ... (Bundesrätin Schicker: Dann kriegt sie jetzt eines! Ist das gerecht?) Dann würde sie.

Ich kann nicht mehr tun, als Ihrer Fraktion mehrfach mitzuteilen, daß ich über eine soziale Staffelung von Karenzgeld insgesamt zu verhandeln bereit bin. Nur dann muß einmal die Sozialdemokratie in diesem Lande Abstand davon nehmen, daß immer nur das Individualbesteuerungsprinzip gilt, denn dann braucht es eine Haushaltserfassung. Es kann nämlich nicht so sein, daß man dann bei der Einzelbetrachtung bleibt, denn dann wäre die Frau des Reichsten trotzdem anspruchsberechtigt. Deshalb ist es notwendig, das Haushaltseinkommen heranzuziehen.

Dann muß man auch entsprechende Grenzen vorsehen. Ich bin neugierig, wieviel Bürokratie dann erforderlich ist, was man dann insgesamt an Aufwand braucht, weil es beispielsweise schon bei Mittelstandsfamilien, in denen beide verdienen, durchaus signifikante Einkommensgrößen in Höhe von 600 000 S, 700 000 S, 800 000 S Jahreseinkommen von beiden gemeinsam geben wird. Zwei Mittelverdiener kommen bald auf 700 000 S, 800 000 S Jahreseinkommen. Wenn man also jetzt zum Beispiel eine Grenze eines Haushalts-, Familien- oder Jahreseinkommens in der Größenordnung von 500 000 S, 600 000 S einzieht und sagt, darüber gibt es kein Karenzgeld, dann trifft man schon sehr viele Familien, die man vielleicht nicht treffen wollte.

Es muß also erstens einmal das Haushalts- und Familieneinkommen und nicht das Einzeleinkommen maßgeblich sein. Das wollte Ihre Fraktion bisher immer partout vermeiden. Zweitens muß klar sein, wo man die Grenze ansetzt, und drittens, welchen bürokratischen Aufwand es braucht, um wieviel Geld für die Allgemeinheit einzusparen. Unter dieser Prämisse bin ich gerne verhandlungsbereit, was eine soziale Staffelung betrifft. Das habe ich Frau Kollegin Prammer, das habe ich Ihrer Fraktion, das habe ich auch Herrn Kollegen Edlinger bereits mehrfach mitgeteilt. Ich höre nichts außer irgendwelchen polemischen Antworten über die Medien, daß meine Frau das nicht bräuchte.

In Zukunft wird sie es ohnehin nicht brauchen, gehe ich einmal davon aus, und in der Vergangenheit hat sie den Anspruch darauf gehabt wie jede andere berufstätige Österreicherin. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Jürgen Weiss: Eine weitere Zusatzfrage hat Frau Bundesrätin Ulrike Haunschmid gewünscht. (Bundesrätin Schicker: Zur Geschäftsordnung!) Sie können sich zur Geschäftsordnung melden. – Bitte.


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