Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 142

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, gegen den Beschluß des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

23. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 14. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird (1997 und 2083/NR sowie 6042/BR der Beilagen)

24. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 14. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Akkreditierung von Bildungseinrichtungen als Privatuniversitäten (Universitäts-Akkreditierungsgesetz – UniAkkG) (1914 und 2084/NR sowie 6043/BR der Beilagen)

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Wir gelangen nun zu den Punkten 23 und 24 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird, und

ein Bundesgesetz über die Akkreditierung von Bildungseinrichtungen als Privatuniversitäten (Universitäts-Akkreditierungsgesetz – UniAkkG).

Die Berichterstattung über die Punkte 23 und 24 hat Frau Bundesrätin Mag. Melitta Trunk übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatterin Mag. Melitta Trunk: Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Der Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Verkehr betreffend das Universitäts-Studiengesetz umfaßt im wesentlichen die Harmonisierung der Hochschulausbildung im Bereich der EU-Staaten und hält sich im wesentlichen an die Sorbonne-Erklärung, mit dem einzigen Unterschied, daß diese Harmonisierung in Österreich punktuell vorerst nur an jenen Universitäten durchgeführt werden soll, an denen es Bedarf dafür gibt.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Der Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Verkehr betreffend das Universitäts-Akkreditierungsgesetz handelt von der Anerkennung von Privatuniversitäten in Österreich. Diese Anerkennungsmöglichkeit gab es bis dato nicht. Der im Bericht genannte Beschluß enthält die Möglichkeit, daß in Österreich private Universitäten anerkannt und geschaffen werden.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Peter Böhm. Ich erteile es ihm.

17.08

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geschätzte Damen und Herren! Das "Flickwerk von Geset


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