Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 118

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nahme vor Zwang. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.) Herr Bundesrat! Nur dann, wenn die freiwillige Maßnahme nicht den gewünschten Effekt hat, ist es im Sinne des gesamthaften Zieles selbstverständlich auch notwendig, rechtlich verbindliche Maßnahmen umzusetzen. Aber ich weiß, wie offensiv die Bauern letztendlich diese Gedanken annehmen, und ich bin daher optimistisch, dass wir hier eine vernünftige Verbesserung und Weiterentwicklung erzielen.

Zum zweiten angesprochenen Gesetz, dem Saatgutgesetz: Herr Bundesrat! Das Landwirteprivileg als solches ist nie zur Diskussion gestanden. Das Landwirteprivileg besagt nämlich, dass ein Bauer das Recht hat, seine eigene Nachzucht durchzuführen. Worum es gegangen ist, ist die Frage der Nachbarschaftshilfe. Ich kann Ihnen sagen, dass mit dem Rechtsrahmen Unterausschuss-Feststellung die Rechtssicherheit für die Bauern in diesem Zusammenhang gegeben ist.

Drittens zum Weingesetz: Meine Damen und Herren! Ich bin stolz auf den österreichischen Wein und auf die Leistungen der Winzerinnen und Winzer. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie Beifall bei Bundesräten der SPÖ.) Ich sage Ihnen, das lasse ich mir auch nicht schlecht machen. Bitte, schauen Sie sich an, was wir mit dem Weingesetz geschaffen haben!

Erstens haben wir die Möglichkeiten geschaffen, die EU-Weinmarktordnung umzusetzen, Umstrukturierungen und Verbesserungen in der Weinwirtschaft vorzunehmen. Bedenken Sie bitte auch die Mittel, die wir letztendlich in Brüssel haben.

Zweitens haben wir die rechtliche Möglichkeit für Branchenverbände, das heißt freiwillige Marketing-Vereinbarungen zwischen Winzern und Vermarktern geschaffen.

Drittens: Wir haben Bürokratie abgebaut, indem eine zusätzliche Bestandsmeldung entfällt.

Wissen Sie, Herr Bundesrat, was wir bei der von Ihnen angesprochenen Frage Restsüße gemacht haben? – Wir haben das Verbot selbstverständlich aufrechterhalten. Ich möchte nur in einem Nebensatz bemerken, dass das, was in Österreich verboten ist, in Deutschland erlaubt ist.

Weiters haben wir aus einem Gerichtsdelikt ein Verwaltungsdelikt gemacht. Ich würde auch um ein gewisses Gefühl dafür bitten, was der Rechtsrahmen letztendlich sein soll. Wenn ein Winzer gerichtlich vorbestraft ist, dann würde ich doch fragen: Haben wir denn noch das richtige Maß zwischen Strafrecht – in dem Fall gerichtlicher Verfolgung – und Verwaltungstatbestand? – Ich meine, dass der Winzer von einer Verwaltungsstrafe genau so betroffen ist, ja dass sogar noch effizienter vorgegangen werden kann, weil tatsächlich schnell reagiert wird.

In diesem Sinne appelliere ich an alle Beteiligten, diese Weingesetz-Novelle als das zu sehen, was sie ist: ein weiterer Meilenstein auf dem Weg der unverzichtbaren österreichischen Qualitätsstrategie. Das ist eigentlich etwas, worauf wir stolz sein sollten und woran wir alle arbeiten sollten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.07

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist somit angenommen.


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