Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 123

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

29. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird (151/A und 161/NR sowie 6111 und 6147/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 28 und 29 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert wird, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung über beide Punkte hat Herr Bundesrat Georg Keuschnigg übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Georg Keuschnigg: Hohes Haus! Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Da Ihnen der Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert wird, schriftlich vorliegt, darf ich zur Verlesung des Antrages kommen.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Auch der Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor. Ich darf daher zum Antrag kommen:

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Als erster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Uta Barbara Pühringer das Wort. – Bitte.

16.25

Bundesrätin Uta Barbara Pühringer (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Eigentlich habe ich damit gerechnet, dass Kollegin Mühlwerth vor mir zu Wort gemeldet ist und ein wenig auf den Inhalt der beiden Gesetze eingehen wird. Ich habe mir gedacht, weil wir uns über den positiven Aspekt dieser beiden Gesetze einig sind, könnte ich es mir ersparen, diese zu erläutern. Ich sage nur zu jedem der beiden Gesetze einen Satz und komme dann zu jenen Anmerkungen, die ich mir auf Grund der Ausführungen, die es sowohl im Nationalrat als auch im Ausschuss des Bundesrates gegeben hat, die sich nun genau auf jene Punkte beziehen, die dann in einem vorliegenden Entschließungsantrag zur Sprache kommen – ich weiß nicht, ob ich darauf schon eingehen darf –, vorgenommen habe.

Das erste Gesetz bezieht sich auf die Berufsreifeprüfung. Diese Möglichkeit gibt es seit einigen Jahren im Gesetz, und das, was wir heute beschließen, bringt eine wesentliche Erweiterung der Voraussetzungen für eine bestimmte Personengruppe aus zwei wichtigen Berufsgruppen, und zwar aus dem land- und forstwirtschaftlichen Bereich und dem Gesundheitswesen. (Vizepräsident Payer übernimmt den Vorsitz.)

Nun ist sowohl im Nationalrat als auch im Ausschuss des Bundesrates die Forderung nach einer finanziellen Beihilfe beziehungsweise Anerkennung oder einer Prämie für jene erhoben worden, die diese Berufsreifeprüfung abschließen. Wir haben schon im Ausschuss den Hinweis darauf gehört, dass das sicherlich derzeit aus budgetären Überlegungen nicht realisierbar ist. Zusätzlich kann man vielleicht dazu anmerken, dass es sich bei dieser Prüfung um eine


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite