Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 73

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Die längere Lebensarbeitszeit für alle sind wir meiner Meinung nach der jüngeren Generation schuldig. Die Sache ist ganz logisch: Wer keine Witwe ist, kriegt keine Witwenpension – (Bundesrätin Fuchs: Auch wenn man Witwe ist, kriegt man keine Witwenpension mehr!)  –, wer keine Waise ist, keine Waisenpension, und wer nicht alt ist, kriegt keine Alterspension. Sind wir doch alle glücklich, dass die Leute länger aktiv bleiben können! Mit freundlichen Grüßen, Mag. Walter Tancsits. – Zitatende. (Bundesrätin Schicker: ÖAAB! – Bundesrätin Fuchs: Eine Schande!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur erwähnt sei auch Tagesordnungspunkt 5, mit dem diese Regierung, diese FPÖ/ÖVP-Regierung, sehr tief in die Taschen der Patienten greift: nämlich bei der Rezeptgebühr und bei der Ambulanzgebühr. (Bundesrat Bieringer: Ich zahle seit 1970 keine Rezeptgebühr und habe mich noch nie aufgeregt darüber! – Bundesrat Konecny: Hört, hört! – Bundesrätin Fuchs: Es geht nur um die Höhe, um die Erhöhung, die Anpassung! – Weitere Zwischenrufe bei allen Fraktionen.)

Ich sage auch, dass die Ambulanzgebühr mit 1 000 S im Jahr begrenzt ist. Für Kinder ist – entgegen ursprünglichen Ankündigungen – keine Ausnahme gewährt worden. Auch der Behandlungsbeitrag ist eine Mehrbelastung.

Wir alle wissen – wir haben das hier in diesem Haus schon sehr oft diskutiert beziehungsweise auch berichtet –, dass auch die ASVG-Versicherten sehr viele Selbstbehalte erbringen. Diese liegen deutlich über 14 Milliarden Schilling pro Jahr. (Beifall bei der SPÖ.)

13.20

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Meine Damen und Herren! Es hat eine kleine Panne bei der elektronischen Anlage gegeben. Das gehört auch zu den Segnungen der Technik. Es wurde der Bericht zum Tagesordnungspunkt 6 nicht erstattet. Ich darf daher jetzt Herrn Bundesrat Ing. Gruber um die Erstattung dieses Berichtes ersuchen.

Davor möchte ich noch bemerken, dass das keinen Einfluss auf die Debatte, die wir bis jetzt geführt haben, hat, dass aber die Antragstellung, die der Berichterstatter jetzt verlesen wird, für die Abstimmung relevant ist, bis zu welcher wir allerdings noch einige Zeit haben.

Bitte, Herr Kollege.

Berichterstatter Ing. Franz Gruber: Frau Präsidentin! Frau Vizekanzlerin! Frau Ministerin! Hohe Staatssekretäre! Werter Bundesrat! Der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2000 betreffend das Pensionsreformgesetz 2000 liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor, daher beschränke ich mich auf die Verlesung des Ausschussantrages.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichterstattung.

Ich darf noch Folgendes mitteilen: Der von den Bundesräten Karl Drochter und Genossen eingebrachte Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates betreffend das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2000 Einspruch zu erheben, samt der gemäß § 43 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Bundesrates beigegebenen Begründung ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Wir setzen die Debatte fort.

Nächster Redner ist Herr Bundesrat Wolfinger. – Bitte, Herr Bundesrat.

13.22

Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Vizekanzlerin! Geschätzte Herren Staatssekretäre! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Pensionsreform ist notwendig und sichert auch die bestehenden Pensionen.


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