Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 212

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Genauso unbestreitbar muss es sein, dass man in dem jeweiligen Gesetz auch eine entsprechende Kontrolle vorsieht. (Bundesrat Mag. Gudenus: Da habe ich Ihnen sechs genannt!) Diese muss umso entsprechender sein, je größer der Eingriff in die Grundrechte der Menschen ist.

Mit dem Gesetz, das Sie heute hier wahrscheinlich beschließen werden, werden systematisch wesentliche Bürgerrechte und rechtsstaatliche Prinzipien in massiver Weise verletzt. Es werden damit im Gegensatz zu dem, was Sie ausgeführt haben, keine klaren gesetzlichen Regelungen geschaffen, um mehr Rechtssicherheit in diesem Bereich zu bekommen. Gerade das Gegenteil ist der Fall!

Dieses Gesetz gibt den Nachrichtendiensten weitgehend freie Hand, unter dem Motto "Big Brother is watching you". Ich möchte das kurz an drei Punkten dokumentieren.

Erstens wird nicht ausreichend zwischen militärischen und nichtmilitärischen Bereichen unterschieden. Das heißt, nach wie vor – das steht auch hier so – können die Heeresdienste gegen jeden Österreicher und gegen jede Österreicherin ermitteln. Die Abgrenzung zwischen Sicherheitspolizei und dem militärischen Bereich ist nicht gegeben, es gibt de facto keine Trennung. All jene, die davon ausgehen, dass wir nun eine zweite Staatspolizei haben, haben wahrscheinlich Recht.

Zum Zweiten, verdeckte Ermittlung: Es ist mehr als bedenklich, dass mit diesem Gesetz ein weitgehend ungehinderter Zugang zur Privatsphäre der Österreicherinnen und Österreicher gegeben ist, und dies auch – darüber kann man ebenfalls diskutieren – unter Vortäuschung einer falschen Identität. (Bundesrat Mag. Gudenus: § 57 regelt auch das!)

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Muss ich als ein vielleicht pazifistisch denkender Mensch, wenn ich zum Beispiel an einer Demonstration gegen Abfangjäger oder für die Rechte von Zivildienern teilnehme, damit rechnen, dass morgen ein als Gaskassier getarnter Mann des Abwehramtes zu mir kommt und bei mir ermittelt? (Bundesrat Ing. Scheuch: Fürchten Sie sich doch nicht! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Muss ich damit rechnen, dass mich in den nächsten Wochen und Monaten regelmäßig Mitglieder des Abwehramtes besuchen werden? (Widerspruch bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Gesetzt die Tatsache, ich bin weitestgehend unbescholten, frage ich Sie: Bekomme ich die über mich zusammengetragenen Informationen, oder bekomme ich diese nicht? (Bundesrat Dr. Nittmann: James Bond!)

Zum dritten Punkt, dem Bereich der Kontrolle: Herr Bundesminister! Sie bestellen sich Ihren Kontrollor selbst. In einer derart sensiblen Materie ist das für mich ein gravierender Fehler. Sie bestellen einen Rechtsschutzbeauftragten, der kein unabhängiger Richter oder auch kein Rechtsanwalt sein darf. Mit diesem Gesetz – um im militärischen Jargon zu bleiben – degradieren Sie Ihren Rechtsschutzbeauftragten zu einem reinen Hilfsorgan.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Militärbefugnisgesetz hat bereits zu einer breiten öffentlichen Diskussion und Debatte geführt. Die Öffentlichkeit, die Medien, aber auch Rechtsexperten haben sich in diesem Bereich zu Wort gemeldet. Sie haben sich zu Wort gemeldet, nicht weil Ängste geschürt werden, sondern weil Ängste vorhanden sind und mit diesem Gesetz nicht ausgeräumt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesem Sinne können wir Sozialdemokraten dem Gesetz nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

23.40

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Herbert Scheibner. Ich erteile dieses.

23.40

Bundesminister für Landesverteidigung Herbert Scheibner: Herr Präsident! Werte Mitglieder des Bundesrates! Zum einen darf ich meiner Freude darüber Ausdruck verleihen, dass


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