Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 59

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demokratischen Partei für diese Vorgangsweise einzustecken, aber ich trage dafür die politische Verantwortung – und ich stehe auch dazu. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Frau Bundesrätin Haunschmid kann ich versichern, ich habe dieses Konzept von den 37 Dienststellen in Oberösterreich auch gelesen, und ich glaube, dass wir da noch ein bisschen Gesprächsbedarf haben.

Herr Bundesrat Gudenus! Mit dem Bürgermeister von Lichtenau habe ich zwei Mal gesprochen. Er ist ein Mitglied der Partei, der auch ich angehöre. Wir sind zu keiner Einigung gekommen. – Auch das soll es geben, auch in einer Partei wie der unseren. So ist das Leben. Ich habe aus sachlichen Erwägungen leider einen anderen Standpunkt als der verehrte Herr Bürgermeister.

Dass ich seinen Standpunkt auch über die "ZiB 2" berichtet bekommen habe, hat mich mit außerordentlich großer "Freude" erfüllt. (Heiterkeit.)

Über das Vermummungsverbot, das Sie angesprochen haben, kann man diskutieren. Wir kennen in Europa anders geartete Regelungen, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland. Ich sehe das durchaus auch in einem Zusammenhang mit dem Vorschlag, den Herr Bundesinnenminister Schily vor kurzem gemacht hat, nämlich für bestimmte Gruppen bei bestimmten Anlässen Ausreiseverbote – er meint gewaltbereite Gruppen aus der Bundesrepublik hinaus – auf EU-Ebene zu diskutieren und gegebenenfalls zu entsprechenden Ergebnissen zu kommen.

Ich glaube, dass wir bei dieser doch neuen Herausforderung für den europäischen Sicherheitsapparat international wesentlich vernetzter denken und auch eine Harmonisierung der Bestimmungen in diesem Bereich anstreben sollten. In diesem Sinn nehme ich Ihren Denkanstoß gerne mit.

Das gibt mir auch Gelegenheit, abschließend noch einmal zum Gesamtbereich Exekutive, exekutives Einschreiten und Kundgebungsrecht Stellung zu nehmen.

Mein Standpunkt als Innenminister ist bekannt. Es ist in einer modernen Demokratie des 21. Jahrhunderts aus meiner Sicht eine Selbstverständlichkeit, dass das Kundgebungsrecht und das Demonstrationsrecht gelten. (Beifall der Bundesrätin Bachner. ) Der Innenminister hat nicht zu beurteilen, ob es, um nur ein Beispiel zu nennen, gegen das Atomkraftwerk Temelin geht, ob, wie ich jetzt höre, der ÖGB daran denkt, in Salzburg während des "World Economic Forum" eine Demonstration anzumelden, oder ob es um andere Bereiche geht.

Wir haben uns als Sicherheitsapparat inhaltlicher Beurteilungen völlig zu enthalten, sondern ausschließlich im Hinblick auf die Sicherheit zu agieren.

Zweiter Punkt: Mit friedliebenden Kundgebungsteilnehmern suchen wir den Kontakt, um die Vorgangsweise gemeinsam abzusprechen und eine möglichst geringe Behinderung für Passanten, für die Bevölkerung überhaupt zu gewährleisten.

Dritter Punkt – das sei auch in diesen Stunden in sehr großer Klarheit und Deutlichkeit gesagt –: Eine moderne Demokratie hat auch die Verpflichtung, die Rechtsgüter und die Wertvorstellungen einer demokratischen Wertordnung des 21. Jahrhunderts zu wahren, zu sichern und notfalls auch zu verteidigen. Daher werden wir mit den notwendigen Mitteln konsequent einschreiten, wenn Gefahr für Sacheigentum, wenn Gefahr für Leib und Leben, wenn Gefahr für österreichische Institutionen droht – in Salzburg, in Wien, wo immer sich das in Österreich abspielt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.47

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Bachner. – Bitte.

12.47

Bundesrätin Roswitha Bachner (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich habe mich nur deshalb zu Wort gemeldet, um eine Richtigstellung anzubringen.


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