Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 103

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Gerne wird daher auch meine Fraktion dieser Vorlage ihre Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.38

Präsident Alfred Schöls: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Aufgaben und die Einrichtung des Österreichischen Rundfunks (Rundfunkgesetz – RFG) und das Arbeitsverfassungsgesetz 1974 geändert werden (634 und 719/NR sowie 6395/BR der Beilagen und 6420/BR der Beilagen)

16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen für privates Fernsehen erlassen werden (Privatfernsehgesetz – PrTV-G) (635 und 720/NR sowie 6421/BR der Beilagen)

17. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Ausübung exklusiver Fernsehübertragungsrechte (Fernseh-Exklusivrechtegesetz – FERG) (285 und 722/NR sowie 6422/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Schöls: Wir gelangen nun zu den Punkten 15 bis 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Aufgaben und die Einrichtung des Österreichischen Rundfunks (Rundfunkgesetz – RFG) und das Arbeitsverfassungsgesetz 1974 geändert werden,

ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen für privates Fernsehen erlassen werden (Privatfernsehgesetz – PrTV-G) sowie

ein Bundesgesetz über die Ausübung exklusiver Fernsehübertragungsrechte (Fernseh-Exklusivrechtegesetz – FERG).

Die Berichterstattung über die Punkte 15 bis 17 hat Herr Bundesrat Gottfried Kneifel übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Gottfried Kneifel: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich bringe Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verfassung und


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