Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 222

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schließlich" in Artikel 171 Abs. 1 in der Praxis sogar zu einer Ausdehnung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Ministeriums führen könnte.

Es soll nicht in Abrede gestellt werden, dass der Gesetzesbeschluss in einigen Punkten Vereinfachungen und Verbesserungen bringen wird. Im Übrigen aber passt das Mineralrohstoffgesetz auch nach der in Aussicht genommenen Novellierung überhaupt nicht zu den aktuellen Bemühungen um Verwaltungsreform und zu einer notwendigen Berücksichtigung der Vollziehungserfahrung jener, die das Gesetz in den Bezirkshauptmannschaften anwenden müssen. Mit Verwunderung habe ich in Länderstellungnahmen zum Gesetzentwurf vom Bedauern darüber gelesen – konkret beispielsweise von der Burgenländischen Landesregierung –, dass die Anregungen zu einem praxisbezogenen Erfahrungsaustausch vor Erarbeitung der Gesetzesänderung ausgeschlagen worden seien. – So die Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren.

Bemerkenswert ist auch die abschließende Feststellung im Bericht des Wirtschaftsministeriums, wonach der Änderungsbedarf dadurch unterstrichen sei, dass seitens mehrerer Länder Vorschläge für Verbesserungen herangetragen worden seien. Der Kernpunkt dieser Forderungen, nämlich die obertägigen Lockergesteinsabbauten aus dem Bergrechtsregime herauszunehmen und wieder in das Gewerberecht einzuordnen, bleibt allerdings unberücksichtigt.

Durch die vorliegende Novelle wird ein grundlegend schlechtes Gesetz in Teilbereichen ein bisschen besser, in manchen nicht; da stimme ich den Vorrednern durchaus zu. Es ist aus Sicht meines Landes eines der ersten Kandidaten für den im nächsten Schritt der Verwaltungsreform vorgesehenen Abbau von Regulierungsballast und für die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren. Die aus meiner Sicht gerade noch vertretbare Nichtbeeinspruchung von leichten Verbesserungen kann daher auch nicht als Einverständnis mit den nach wie vor bestehenden groben Mängeln des Mineralrohstoffgesetzes missverstanden werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

23.54

Präsident Alfred Schöls: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Staatssekretärin Rossmann. Ich erteile es ihr.

23.54

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Mares Rossmann: Ich möchte gleich auf meinen Vorredner replizieren, dass diese Stellungnahme aus dem Burgenland politisch nicht anders gewollt wurde. Das kann man auch so werten. (Bundesrat Weiss: Das sehen Sie so!)

In Anbetracht der späten Stunde möchte ich nur zwei Punkte herausgreifen:

Erstens möchte ich darauf hinweisen, dass das Gesetz mit der Neudefinition der 300-Meter-Grenze, so wie es jetzt vorliegt, wirklich eine Neudefinition im Sinne der Bürger darstellt. Es wurde heute schon der Unterschied zwischen Emissionen und Immissionen erwähnt und auch auf eine gewisse Vergleichbarkeit zu vorher hingewiesen. Wenn man bedenkt, was Autoverkehr, was Schienenverkehr an Lärm verursachen können, so sind das durchaus größere Beeinträchtigungen. Es ist auch erwähnenswert, dass eine gewisse Arbeitsplatzsicherung stattfindet, was, so glaube ich, heute noch nicht so dezidiert angesprochen wurde. Gerade die Bauwirtschaft verdient es, dass alles unternommen wird – auch die kleinen Kiesgrubenbetreiber, wie Sie gesagt haben. Ich glaube, dieses Gesetz kommt dem entgegen. Auch kostengünstigeres Bauen ist nur dann möglich, wenn Entfernungen möglichst kurz sind. Auch das ist damit gewährleistet. So kommt auch der sprichwörtliche kleine Häuselbauer zu günstigeren Rohstoffprodukten oder Baumaterialien, wenn man so will.

Ich glaube, in Summe ist das ein Gesetz, das sich durchaus sehen lassen kann. Es wurde erwähnt, dass drei Jahre daran gearbeitet wurde. Wenn verschiedene Interessen aufeinander prallen, dann dauert es eben eine gewisse Zeit, aber ich glaube, es wurde ein guter Mittelweg gefunden, der vor allem im Sinne der Bürger ist, und das war eigentlich der Ansatz in diesem Gesetz. – Danke sehr. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

23.56


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