Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 64

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20. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz 1992 geändert wird (852 und 911/NR sowie 6561/BR der Beilagen)

21. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend Urkunden des Weltpostvereins (Beijing 1999), nämlich a) Sechstes Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins, b) Allgemeine Verfahrensordnung des Weltpostvereins, c) Weltpostvertrag samt Schlussprotokoll und d) Abkommen über die Postzahlungsdienste (774 und 912/NR sowie 6562/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 18 bis 21 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Euro-Umstellungsgesetz Verkehr, Innovation und Technologie – EUGVIT,

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, BGBl. I Nr. 134/2001, geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz 1992 geändert wird, sowie

Urkunden des Weltpostvereins (Beijing 1999), nämlich a) Sechstes Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins, b) Allgemeine Verfahrensordnung des Weltpostvereins, c) Weltpostvertrag samt Schlussprotokoll und d) Abkommen über die Postzahlungsdienste.

Die Berichterstattung über diese Punkte hat Herr Bundesrat Christoph Hagen übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Christoph Hagen: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Euro-Umstellungsgesetz Verkehr, Innovation und Technologie – EUGVIT – geändert wird.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

"6. November" kann, so glaube ich, nicht stimmen.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Das ist offenkundig ein Tippfehler. Die Beratung fand am 18. Dezember statt.

Berichterstatter Christoph Hagen (fortsetzend): Das ist ein Tippfehler. Daher berichtige ich:

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, BGBl. I Nr. 134/2001, geändert wird.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.


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