Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 173

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2002 betreffend ein Bundesgesetz über die Mauteinhebung auf Bundesstraßen (Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 – BStMG) (1139 und 1164/NR sowie 6685/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung: Bundesstraßen-Mautgesetz 2002.

Die Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Hagen übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Christoph Hagen: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2002 betreffend ein Bundesgesetz über die Mauteinhebung auf Bundesstraßen, Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 – BStMG.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Keuschigg. – Bitte.

20.50

Bundesrat Georg Keuschnigg (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Mit diesem Bundesstraßen-Mautgesetz, welches das Bundesstraßen-Finanzierungsgesetz ablöst, wird ein wichtiges Kapitel der österreichischen Verkehrspolitik vorerst und nach Jahren der Entscheidungsfindung erfolgreich abgeschlossen, und zwar vorerst abgeschlossen deshalb, weil auch die Verkehrspolitik, so wie die Frau Staatssekretärin auch zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt gemeint hat, immer eine Baustelle sein wird, an der es leider mehrere Bauherren gibt und wir als Republik Österreich nicht immer die Federführenden sind.

Dieses Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, das die Einführung der fahrleistungsabhängigen Maut für Lkw bringt, fügt viele Aspekte der Verkehrspolitik zusammen. – Zunächst ist die technische Frage des Bemautungssystems zu sehen: Es wurde ein terrestrisches elektronisches System gewählt, das zukunftsfähig ist, denn es wäre ja eine Lachnummer gewesen, wenn zwar geringfügig schneller entschieden worden wäre, wir dafür aber ein veraltetes und überall mit Mauthütten bestücktes System gewählt hätten.

Weiters war in diesem Zusammenhang die Frage der Mauthöhe ganz wesentlich. Es ist dies eine Gratwanderung zwischen dem, was der EU-Rahmen hergibt, und dem, was für die Wirtschaft, sprich: letztlich für den Konsumenten, noch erträglich ist. – Ich glaube, dass hier ein richtiges Maß gefunden wurde. Das Gesamtziel unserer Verkehrspolitik muss erstens mehr Kostengerechtigkeit im Sinne des Verursacherprinzips und zweitens die größtmögliche Verlagerung von der Straße auf die Schiene sein. Die Lkw-Maut leistet natürlich einen wesentlichen Beitrag zu diesem angesprochenen Verursacherprinzip. Wer die Umwelt belastet, der zahlt, und zwar im Ausmaß seiner Straßenbenützung. Mittelfristig ist für die österreichische Verkehrspolitik aber entscheidend, dass wir die Querfinanzierung von der Straße zur Schiene erreichen, und da sind wir – das muss man ganz deutlich und offen sagen – noch lange nicht durch. Ich glaube, dass das für die nächsten Wochen und Monate eine der wesentlichen Prioritäten unserer politischen Arbeit sein muss.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite