Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 51

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wir brauchen nur an die katastrophalen Zustände nach Schiffskatastrophen zu denken, wodurch ganze Küstenlandstriche zerstört werden.

Die erneuerbare Energie ist also quasi vor der Haustür. Wir ersparen uns dadurch nicht nur Primärschäden, sondern auch Sekundärschäden, weil wir die Wasserkraft, mit der Kleinkraftwerke betrieben werden, in unserem Land haben. Der Wind wird – wenngleich nicht so konstant wie an der Meeresküste der Nordsee – gratis geliefert und die Sonneneinstrahlung für die Voltaistik ebenso. Auch die Biomassen wachsen bei uns – ich will nicht sagen: gratis – nach, sie sind vorhanden, sie sind immer wieder erneuerbar.

Die Kraft-Wärme-Kopplung ist eine Technologie, die lange Zeit versäumt wurde. Kraft-Wärme-Kopplung heißt Folgendes: In Kraftwerken wurde elektrische Energie erzeugt und die Wärme einfach in die Luft geblasen. Wir alle kennen diese riesigen Kühltürme, die neben Kraftwerken stehen; sie sind bei Atomkraftwerken geradezu zum Wahrzeichen geworden. Dort geschieht nichts anderes, als dass Wasser rückgekühlt wird oder, auf Deutsch gesagt, Energie vernichtet wird. Viel einfacher ist es, diese Energie zu nützen und auch zu Heizzwecken zu verwenden. Das ist zwar nicht direkt ein Umsetzen elektrischer Energie, es spart aber woanders elektrische Energie.

Das gesamte Regelwerk für solche Kleinkraftwerke war bis jetzt Ländersache. Das neue Gesetz sieht eine bundesweit einheitliche Stromkennzeichnung und einen bundesweit einheitlichen Einspeisetarif für Ökostrom vor. Diese Einspeisetarife werden vom Wirtschaftsminister im Einvernehmen mit dem Umweltminister mittels Verordnung festgelegt. Es ist vorgesehen, dass eine Vertragsdauer von zehn Jahren garantiert wird.

Die Zertifizierung für Kleinkraftwerke wird es nicht mehr geben. Ich möchte nicht sagen, dass es sich dabei um Schikanen gehandelt hat, aber die Zertifizierung hat den Betrieb von Kleinkraftwerken unnötig verteuert. Die Einspeisetarife werden für Kleinkraftwerke bis 10 Megawatt festgelegt. Die Ziele, die damit erreicht werden sollen, sind leider nach hinten verschoben worden: das Ziel, 4 Prozent aus Ökoenergie zu gewinnen, leider bis zum Jahr 2008.

Die länderweise Regelung hat ein sehr großes Einsparungspotenzial. Ohne die generelle Regelung lägen bei den höheren Einspeisetarifen im Endausbau die Kosten bei 400 Millionen €. Durch die vorliegende Regelung können die Kosten approximativ auf 270 Millionen € gesenkt werden. Das heißt, die Kunden – und das sind die Bezieher dieses Stroms – sparen 130 Millionen €, die sie über Netzzuschläge zu tragen gehabt hätten.

Wenn das Ziel, Ökostrom zu fördern, mit diesem Gesetz erreicht wird, ist es ein gutes Gesetz. Es soll aber nicht bedeuten, dass die Förderung aus dem Gewinn der nicht ökologischen Stromerzeugung aufgebracht wird. Dann könnte man nämlich gleich bei diesen Kraftwerken bleiben, und der Strom würde dann mit Sicherheit sogar noch billiger werden. In der Hoffnung, dass das nicht geschehen wird, ist es meiner Ansicht nach ein gutes Gesetz, und meine Fraktion wird diesem zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

11.13

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

11.13

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Vier Punkte in einem: Das Gaswirtschaftsgesetz ist hier sicherlich in einer sehr positiven Art und Weise vorgelegt worden. Es ist auch eine Nachziehung zu jenen Vorgaben, die seitens der EU vorhanden waren, das ist keine Frage.

Mein Herz hängt, wie Sie sich sicher denken können, am Ökostromgesetz. Hier eint uns mit Sicherheit das Bestreben nach sauberer Energie, nach jener Energie, die jenseits der Verwendung fossiler Brennstoffe umgesetzt wird.


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