Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 61

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist die Frau Staatssekretärin. – Bitte.

12.00

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Mares Rossmann: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Ich möchte in erster Linie auf das Gesamtpaket des ElWOG und des Ökostromgesetzes eingehen.

Ich glaube, mit dem heute vorliegenden Gesetzespaket, der Novelle zum ElWOG, der Novelle zum Gaswirtschaftsgesetz, die praktisch ein neues Gaswirtschaftsgesetz ist, und dem völlig neuen Ökostromgesetz – es wurde schon erwähnt, das ist einzigartig und nimmt eine Vorreiterrolle in ganz Europa ein – eröffnen wir eine neue Epoche. Zudem sollten wir uns der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen Österreich durchaus bewusst sein. (Präsident Bieringer übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte zuerst die Gäste hier im Bundesrat begrüßen. Es ist nicht so selbstverständlich, dass in der Hauptferienzeit Gäste zu Besuch sind, aber Sie sehen, das Parlament arbeitet noch, der Bundesrat ist heute noch die ganze Nacht im Einsatz. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP. – Bundesrätin Schicker: Im Gegensatz zum Herrn Finanzminister!) Sie sind heute hier Zeuge – ich sage das ganz bewusst in Richtung Jugend, in Richtung ökologisch interessierter Jugend – eines historischen Kapitels in der österreichischen Energiegeschichte.

Erlauben Sie mir etwas zurückzublicken: Mit dem Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz, dem so genannten ElWOG des Jahres 1998, haben wir den ersten Schritt weg vom monopolisierten Strommarkt hin zu einer Teilliberalisierung des Elektrizitätsbinnenmarktes gesetzt. Das Energieliberalisierungsgesetz des Jahres 2000 hat die Vollliberalisierung des Elektrizitätsmarktes gebracht und den Gasmarkt teilweise geöffnet. Mit dem heutigen Gesetz geschieht zweierlei: Wir öffnen den Gasmarkt völlig – das bewirkt die Novelle zum Gaswirtschaftsgesetz – und die Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbarer Energie, die Erzeugung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung, also der so genannte Ökostrom, wird erstmals im liberalisierten Strommarkt mit diesem neuen Ökostromgesetz gesichert.

Ich denke, dass das Erreichte gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Wo noch vor wenigen Jahren ein wirklich undurchsichtiges Konglomerat aus Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder bestanden hat, teilweise noch aus der Zwischenkriegszeit – ich sage das ganz bewusst auch in Richtung unserer Besucher – und auf übergeleitete reichsdeutsche Gesetze beruhend, in dem sich nur wenige Spezialisten zurechtfanden, dort haben wir nun ein übersichtliches, modernes Energierecht geschaffen, bestehend aus dem ElWOG, dem Gasrecht und dem Recht auf Erzeugung von Strom aus erneuerbarer Energie. Das ist das Historische in dem Ökostromgesetz.

Der Konsument, der früher für das Versorgungsunternehmen lediglich ein so genannter Anschlussfall war, wie es technisch heißt – jeder, der Strom oder Gas wollte, war ein Anschlussfall –, ist nun erstmalig – das können wir gar nicht genug betonen – ein berechtigter Ansprechpartner. Das heißt, er ist ein mündiger Konsument, ein Ansprechpartner und bei weitem kein Anschlussfall mehr. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich formuliere das ganz bewusst, denn das sind die Kernpunkte dieses Gesetzes. Ich könnte Ihnen jetzt die Gesetzesmaterie technisch vortragen, aber ich will das gar nicht (Bundesrat Konecny: Das glaube ich nicht, dass Sie das können!), denn ich will das auch in Richtung unserer Besucher, wie gesagt, verständlich erklären. Die Experten der Energiepolitik wissen das natürlich.

Der Konsument, der Vertragspartner findet nun erstmals überschaubare, transparente Rechtsvorschriften vor. Er kann sich beim Tarifkalkulator, bei der Regulierungsbehörde jederzeit über die für ihn günstigsten Versorgungsmöglichkeiten informieren. Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang bei unserem Regulator Dipl.-Ing. Boltz, der hier sitzt und als beratende Instanz für den mündigen Konsumenten vorzügliche Arbeit leistet.


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