Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 115

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15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird (1225/NR sowie 6718/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen nun zu den Punkten 14 und 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte ebenfalls unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) sowie Änderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten der Künste sowie

ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 14 und 15 hat Herr Bundesrat Saller übernommen. Ich bitte um die Berichte.

Berichterstatter Josef Saller: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) sowie Änderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten der Künste.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich werde daher den Bericht nicht verlesen.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe weiters den Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt schriftlich vor. Ich kann daher auf die Verlesung verzichten.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Auer. – Bitte.

15.54

Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Das vorliegende Universitäts-Studiengesetz mit all seinen Änderungen, welche im Ausschuss für Wissenschaft und Forschung sowie in der Nationalratssitzung ausgiebigst diskutiert wurden, findet auch heute die Zustimmung unserer Fraktion, weshalb ich mich mit diesem Tagesordnungspunkt nicht näher zu beschäftigen brauche.

Nicht zustimmen werden wir von der SPÖ jedoch dem Universitätsgesetz 2002, denn all jene Botschaften, die Sie, Frau Bildungsministerin Gehrer, uns bei dieser Uni-Reform übermitteln wollten, haben ihr Ziel nicht erreicht, weil sie unumsetzbar waren. (Beifall bei der SPÖ.)


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