Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 152

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Zu Frage 24:

Kollege Gaugg hat durch Abgeordneten Graf im Überleitungsausschuss mitgeteilt, dass er die Dienstprüfung absolvieren werde. Das war, wenn ich es hier richtig auf dem Zettel stehen habe, in der Sitzung vom 8. 7., also in jener Sitzung, in der es um die Genehmigung seines ersten vorgelegten Sondervertrages gegangen ist.

Zu Frage 25:

Die Ablegung der Dienstprüfung ist in der Dienstordnung vorgesehen. Interne Richtlinien des Hauptverbandes sehen vor, dass ein Dispens nicht genehmigt wird. Die Ablegung der Dienstprüfung ist schon jahrelang Gegenstand der Dienstordnung. Dispens nicht mehr zu gewähren, ist auf eine Entscheidung des Hauptverbandes in der Ära des Präsidenten Sallmutter zurückzuführen. Ich habe das letzte Mal auch ausgeführt, dass auch die leitenden Angestellten der Steirischen, der Kärntner Gebietskrankenkasse und der Stellvertreter des leitenden Angestellten der Kärntner Gebietskrankenkasse solche Dienstprüfungen abgelegt haben, allerdings nicht im vollen Umfang, sondern nur den Teil für die höheren Beamten.

Ich darf auch darauf hinweisen, dass die Dienstprüfungsordnung inzwischen wieder verändert worden ist, sodass die alte Dienstprüfung A und B und die neue Dienstordnung nicht kompatibel sind. Ich darf auch darauf hinweisen, dass in der Öffentlichkeit die falsche Meinung aufgetaucht ist, dass sich für den seit 1990 im Dienst befindlichen Generaldirektor-Stellvertreter der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten die Dienstprüfung nicht gegolten hat, aber ich habe auch in der Beantwortung der dringlichen Anfrage das letzte Mal hier klar ausgeführt, dass er von seiner damaligen Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, um einen Dispens anzusuchen. Diese Ansuchen sind vor 1996 genehmigt worden und nach 1996 nicht mehr genehmigt worden. Daher glaube ich, zumindest dieser Punkt sollte in der öffentlichen Debatte kein Gegenstand großer Differenzen mehr sein.

Zu Frage 26:

Nein. Ich gehe jedoch davon aus, dass der Dienstnehmer Gaugg auf Grund seiner bisherigen Tätigkeit, so wie jeder andere Dienstnehmer auch und so wie viele Mandatare dieses Hauses und auch ich selbst, sowohl durch seine private Diensttätigkeit als auch durch die politische Tätigkeit Pensionsansprüche erworben hat, die den unterschiedlichen Rahmenbedingungen des österreichischen Gesetzeswerkes unterliegen und daher immer auch mit dem Geist der damaligen Zeit und der Gesetzgebung kompatibel sind.

Zu Punkt 27:

Ich möchte auf die Beantwortung der letzten dringlichen Anfrage im Bundesrat am 6. 6. sowie im Nationalrat verweisen. Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass sich mein Wissensstand bezüglich der Person nicht vergrößert hat, sodass mir konkrete rechtliche Schritte als nicht aussichtsreich dargelegt worden und daher auch nicht erfolgt sind. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

18.43

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit jedes Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Bachner. – Bitte.

18.43

Bundesrätin Roswitha Bachner (SPÖ, Wien): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geschätzte Damen und Herren! Herr Staatssekretär Morak, der heute in Vertretung des Herrn Bundeskanzlers bei uns war, hat die Wahrnehmung des Bundeskanzlers zur Selbstverwaltung kundgetan. Diese seine vom Herrn Staatssekretär dargestellte Wahrnehmung


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite