Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 274

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haltsgesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das MTD-Gesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden,

eine Patientencharta,

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Rezeptpflichtgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 52 bis 55 hat Herr Bundesrat Dr. Nittmann übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Dr. Klaus Peter Nittmann: Der Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz – MMHmG) erlassen wird und mit dem das Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das MTD-Gesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich verzichte daher auf die Verlesung.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta) liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich verzichte daher auf die Verlesung.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich verzichte daher auf eine Verlesung.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rezeptpflichtgesetz geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich verzichte daher auf die Verlesung.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben. (Beifall bei Bundesräten der Freiheitlichen und der SPÖ.)

Präsident Ludwig Bieringer: Ich danke für die zügige Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Schlaffer. – Bitte.

3.18

Bundesrätin Anna Schlaffer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Damen und Herren! Aus Rücksicht auf die MitarbeiterInnen


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