Bundesrat Stenographisches Protokoll 693. Sitzung / Seite 31

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11.04


Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Landeshauptmann! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Konecny hat zu Beginn seiner Rede betont, kein Steirer zu sein. – Wir, die wir ihn schon länger kennen, wissen natürlich, dass es ihm gelegentlich durchaus möglich ist, im landläufigen Sinne „steirisch“ zu werden. (Heiterkeit.)

„Steirerblut ist kein Himbeersaft“ – diese von Josef Krainer begrifflich geprägte Eigenschaft der Steirer wird durch eine zweite ergänzt, die in Graz, der Kulturhauptstadt des Jahres 2003, wieder sehr eindrücklich deutlich wird, nämlich die Avantgarde. Einige ihrer Merkmale sind die Provokation, der Misston, gelegentlich auch als Selbstzweck, um Aufmerksamkeit zu erregen. Diese Avantgarde repräsentiert die Steiermark auch im politischen Bereich in einer sehr verdienstvollen Weise, und die hat natürlich auch personelle Facetten, die heute schon genannt wurden.

Ich anerkenne, dass eine dritte prägende Eigenschaft der Steiermark die viel zitierte Breite ist, die mit der Avantgarde notwendigerweise verbunden ist. Ich schätze es sehr, dass die Steier­mark ein politisches Klima hat, in dem man ein bisschen weiter vorausdenken kann, als andere folgen wollen, in dem man auch querdenken kann, mitunter auch in die rückwärts gewandte Richtung – all das ist eben steirische Breite.

Genauso steirisch ist aber auch, dass die Frau Landeshauptmann in ihrer Erklärung sehr deutlich gemacht hat, was Sache ist. – Das war, wenn man es hören wollte, gut zu vernehmen. Ich füge hinzu, dass wir Vorarlberger die Anliegen der Länder bei ihr und auch beim neuen Bundesrats-Präsidenten Hösele aus der Steiermark in den allerbesten Händen wissen.

Das gilt auch für die Umsetzung der Idee des Verfassungskonvents, bei der es in erster Linie Herrn Präsidenten Hösele gelungen ist, aus etwas bundeslastigen Vorstellungen einen wirk­lichen Österreich-Konvent zu formen, in dem auch die Landeshauptmänner, die Landtags­präsidenten und der Bundesrat eingebunden sind.

Wichtig ist auch die von ihm durchgesetzte Vorgabe, dass der Konvent nicht einseitig durch einen Willensakt des Bundes konstituiert wird, sondern auf Grund einer Vereinbarung der beteiligten Gebietskörperschaften und Parlamente. Das beinhaltet natürlich auch dankenswer­ter­weise, dass vorher über durchaus strittige Fragen Einvernehmen herzustellen ist. Das betrifft etwa die Zusammensetzung, über die man im Detail natürlich reden kann, das Mandat des Kon­vents, worüber es auch unterschiedliche Vorstellungen gibt, und dergleichen mehr.

Eine interessante Nebenwirkung des Konvents wird möglicherweise auch sein, dass ein tradi­tionell nicht uninteressanter Teil von Regierungsprogrammen an die Beratungen des Konvents ausgelagert wird, weil es wenig Sinn machen würde, im Regierungsprogramm etwas im Detail festzuschreiben, zu dessen Erarbeitung man anschließend einen Konvent einsetzen will.

An den Konvent werden hohe Erwartungen gestellt. Ich schließe mich der Meinung der Vor­redner durchaus an, dass es eine interessante Bemühung ist, die eine Chance bietet, und man soll eine derartige Chance nicht leichtfertig vorüberziehen lassen.

Wir müssen uns allerdings, wie ich meine, davor hüten, dass der Konvent auf die Frage eingeschränkt wird: Wie kann man für den Finanzminister benötigte Mittel hereinbringen? – Das ist etwas, was die Diskussion in den letzten Wochen unnötigerweise etwas belastet hat.

Der eine sieht bei Aufwendungen für alle Landtage von insgesamt – ich sage es der besseren Über­sichtlichkeit halber noch in Schilling – rund 750 Millionen Schilling in der Abschaffung eben dieser Landtage ein Einsparungsvolumen von 3 bis 4 Milliarden.  Da werden unrealistische Erwar­tungen geweckt!

Ein anderer sieht bei den Ländern und Gemeinden ein Einsparungsvolumen von 24 000 Be­diensteten, ohne dazuzusagen, ob er auch die Lehrer, die Krankenschwestern, die Ärzte, die MitarbeiterInnen in den Pflegeheimen, in den Kindergärten und so weiter meint. – Wenn er das


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