Bundesrat Stenographisches Protokoll 696. Sitzung / Seite 80

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Präsident Herwig Hösele: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschad­stoffe erlassen sowie das Ozongesetz und das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Paul Fasching übernommen. Ich bitte um den Bericht.


Berichterstatter Paul Fasching: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Mai 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe erlassen sowie das Ozongesetz und das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Ich komme daher zum Antrag.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Be­ratung der Vorlage am 13. Mai 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Präsident Herwig Hösele: Ich danke für die Berichterstattung.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich erteile es ihr.

17.34


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen heute eine Änderung des Immissions­schutzgesetzes und des Ozongesetzes. Diese regeln in erster Linie die Emissionserfassung und die Dokumentation, aber sie enthalten keine Instrumente zur Reduktion der Luftschad­stoffe. Es fehlen auch noch die Verordnungen des Bundesministeriums und der Landeshaupt­leute in Bezug auf die Genauigkeit der Erfassung der Emissionen – also wie weit wird jetzt tatsächlich gemessen, wie weit werden die Emissionen nur geschätzt und hypothetische Annahmen gestellt –, es fehlen die Verordnungen zur IPPC-Richtlinie zur Genehmigung und Um­rüstung von Anlagen mit höheren Emissionsmengen, und es fehlt die Verordnung des Bundesministeriums, welche Programme die Bundesregierung ausarbeiten wird, um die Ziele bis zum Jahr 2010 zu erreichen.

Erst mit diesen Programmen wird sich dann zeigen, wie weit die Regierung bereit ist, auch Kosten für die Luftreinhaltung in Kauf zu nehmen, Kosten, die zusätzlich auch dem Schutz unserer Gesundheit zugute kommen. Derzeit schaut es nicht unbedingt so aus, als ob das allzu viel sein wird. Im neuen Budget stehen dem Klimaschutz trotz Hochwassers weniger Mittel zu Verfügung als im letzten. Wenn sich das nicht ändert, werden die Ziele unseres neuen Immissionsschutzgesetzes, das wir hier beschließen sollen, sicher nicht erreicht werden und schon gar nicht die Ziele des Kyoto-Abkommens. Und wenn wir das nicht erreichen, dann wird es wieder teuer, denn das Kyoto-Protokoll sieht auch Sanktionen bei Nichteinhaltung vor. Mir persönlich wäre es natürlich lieber, wenn wir jetzt das Geld aufwendeten, um in den Immissionsschutz zu investieren, anstatt dann Geld aufwenden zu müssen, um Strafzahlungen leisten zu können.

Den größten Unterschied zwischen dem Soll- und dem derzeitigen Zustand bei den Luft­schadstoffen haben wir bei den Stickstoffoxyden und bei den flüchtigen organischen Ver­bindungen. Die flüchtigen organischen Verbindungen müssten wir zirka um ein Drittel redu­zieren – Hauptverursacher ist da die Industrie und unter anderem auch die Massentierhaltung –, bei den Stickstoffoxydemissionen müssen wir fast halbieren. Hier ist der Verursacher der Verkehr.

Ich komme aus dem Weinviertel, und im Weinviertel haben wir momentan große Probleme mit dem Verkehr. Bei uns habe ich oft den Eindruck, die Politik besteht nur darin, dass man für neue Autos neue Straßen bauen muss, und ich denke, das ist ein bisschen wenig, da würde ich


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