BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 216

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konsequent verfolgen. In diesem Sinne: Die freiheitliche Fraktion wird bei der Abstim­mung über Tagesordnungspunkt 41 ihre Zustimmung geben. (Beifall bei den Freihei­tlichen und der ÖVP.)

14.02

 


Präsident Hans Ager: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Josef Pröll. Ich erteile dieses.

 


14.02

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zur Wasserrechtsgesetz-Novelle Stellung nehmen, weil sie für die Ausrichtung der österreichischen Wasserpolitik in Zukunft eine ganz entscheidende Weichenstellung, ich möchte sagen, ein Meilenstein ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Europäische Union hat mit der Wasser­rah­menrichtlinie völlig neue Wege angedacht: zuerst den Ist-Zustand im Bereich der europäischen Gewässer zu evaluieren, dann ein begleitendes Monitoring und schlussendlich Maßnahmenpakete vorzubereiten. Wir müssen diese Wasserrahmen­richt­linie – und ich sage, wir dürfen, weil sie richtungsweisend ist – national entspre­chend umsetzen. Das Wasserrechtsgesetz, das wir heute hier beraten, ist die Um­setzung der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben im Bereich Wasserpolitik eine sehr hohe Verantwortung. 99 Prozent der österreichischen Bevölkerung werden aus Quell- und Grundwasser versorgt – weltweit einzigartig! 86 Prozent unserer Bevöl­kerung sind an Abwasserreinigungsanlagen angeschlossen. Daher ist es möglich, dass wir in allen österreichischen Seen Badewasserqualität haben, in den meisten davon Trinkwasserqualität. Es ist nicht einklagbar, wenn die Österreich-Werbung plakatiert: Baden Sie in Österreich im Trinkwasser! Viele Staaten würden sich diesen Umstand nur ansatzweise wünschen; entscheidend dazu beigetragen hat das Wasserrechts­gesetz.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wasserrechtsgesetz-Novelle bringt auch in ökologischer Hinsicht – vor allem in ökologischer Hinsicht! – neue Meilensteine. Erstmals gibt es klar und deutlich definiert ein Verschlechterungsverbot mit klaren ökologischen Kriterien. Wir werden – das stimmt – nur mehr alle sechs Jahre einen na­tionalen Gewässerbewirtschaftungsplan vorzulegen haben und nicht, wie jetzt, alle drei Jahre, aber wir richten ein Wasserinformationssystem Austria, kurz WISA, ein, damit laufend der Zustand, die Datenlage zum Bereich Wasser beobachtet werden können. Wir etablieren ein laufendes Wasserinformationssystem, und das hat es bis jetzt nicht ge­geben. Daher wundert es mich auch, dass dieser Novelle trotz der klaren neuen ökologischen Ausrichtung, trotz mehr Transparenz nicht einhellig zugestimmt werden kann.

Wir werden zukünftig einen neuen Ansatz gestalten, nämlich das Flussgebiet mit ein­beziehen, weit über regionale Abgrenzungen hinaus denken, gesamtheitlich, gemein­sam, über Staatsgrenzen hinweg, europäisch Wasserbewirtschaftung betreiben. Das wird einen entsprechenden Qualitätssprung auch für die österreichischen Gewässer bringen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch auf den Vorwurf eingehen, wir hätten diese Wasserrechtsgesetz-Novelle überfallsartig, zu schnell, so, glaube ich, wurde gesagt, durchgepeitscht. Ich sage Ihnen ganz offen: Die Wasserrahmenrichtlinie ist jetzt zweieinhalb, drei Jahre alt. Seit dem ersten Tag diskutieren wir in einem offenen Dialog die Ausrichtung der Wasserrechtsgesetz-Novelle. Sie war sechs Wo-


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