BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 218

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ta­tiven Sprung nach vorne bringen. Sie ist die Antwort auf die zukünftige Wasserpolitik Österreichs. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.09

 


Präsident Hans Ager: Zum Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Hermann Haller. Ich erteile dieses.

 


14.10

Bundesrat Ing. Hermann Haller (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Prä­sident Hans Ager! Herr Minister Josef Pröll! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wasser als essentieller Bestandteil unseres Lebens – gehen wir damit richtig und verantwor­tungsvoll um! Ich glaube, darin sind wir uns einig, das möchte und will jeder.

Wenn man die wunderbare und abwechslungsreiche Landschaft Österreichs durchfährt beziehungsweise durchwandert, merkt man, dass zu den größten Schätzen unseres Landes gesundes und frisches Wasser gehört. Mit diesem Gedanken muss man richtig umgehen.

Ihnen, Frau Kollegin Elisabeth Kerschbaum, möchte ich sagen, dass sie wieder einmal einen typischen Fehler der Grünen begangen hat. Heute sprechen Sie davon, keine Pflanze zu gießen, um Wasser zu sparen. Sie haben gefragt, weshalb Reben bezie­hungsweise landwirtschaftliche Produkte bewässert werden. (Bundesrätin Kersch­baum: Mit Wasser aus dem Naturschutzgebiet! Das ist das Problem!) – Minister Pröll hat Ihnen eine klare Antwort gegeben: 3 Prozent des österreichischen Wasser­vorkom­mens werden gebraucht, 97 Prozent sind noch in Reserve. Sie müssen, wenn Sie eine wahre Grüne sind und wirklich großflächig für die Natur denken, auch für das Leben der Pflanzen ein Einsehen haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Daher wurde die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union auch beschlossen: weil Wasser keine Grenzen hat, weil Wasser einfach für alle da sein muss, weil dafür gesorgt werden muss, dass es gesund und nachhaltig in aus­rei­chendem Ausmaß zur Verfügung steht.

Während früher der Schutz des Wassers vor Schadstoffimmissionen im Vordergrund stand, gibt es nunmehr die Abstimmung ökologischer, ökonomischer und sozialer As­pekte für einen umfassenden Planungsprozess.

Weiters ist das Gesetz ein Beweis für den Hausverstand, was gerade im Bereich der Abwasserentsorgung im ländlichen Bereich wichtig ist. Nunmehr wird nämlich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechend berücksichtigt. Kleine Gemeinden haben bisher hohe Kosten für Abwasserentsorgung aufbringen müssen und waren hoch verschuldet. Vorfluter führen oft zu wenig Wasser, gerade im Weinviertel, und daher wäre die Sinnhaftigkeit einer Wasserentsorgung ob der hohen Kosten oft zu hin­terfragen gewesen.

Ich möchte an dieser Stelle nochmals die Ausführungen des Tiroler Landes­haupt­man­nes in Erinnerung bringen. Brüssel sollte im Bereich Wasser nicht den gleichen Fehler machen wie beim Verkehr. Wasser ist ein Gut der Daseinsgrundlagenvorsorge und wichtig für den Tourismus. Trinkwasser in Verkehr bringen sollte nicht Gegenstand der GatT-Verhandlungen werden. Einstimmigkeit der EU in allem, was das Wasser betrifft, wäre gut, weil das wirklich ein essentielles Thema für Österreich und den österreichischen Tourismus ist.

Im Jahr des Wassers 2003 sollte dies aber nicht heißen, dass Bestehendes nicht ver­besserungswürdig wäre. Mit der vorliegenden Wasserrechtsgesetz-Novelle werden die EU-Richtlinien umgesetzt und erstmals ein flächendeckender Gewässerschutz in der Europäischen Union eingeführt. Damit müssen alle Gewässer bis zum Jahr 2015 in einen ökologisch guten Zustand gebracht werden. Durch das Verschlechterungsverbot


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