Bundesrat Stenographisches Protokoll 702. Sitzung / Seite 113

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Dass dabei vor allem Unschuldige zum Handkuss kommen und betroffen sind, brauche ich hier nicht näher anzuführen. Sicherheit hat einen großen Stellenwert, daher werden wir diesem Gesetz unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bun­des­räten der ÖVP.)

16.06

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Hagen. – Bitte.

 


16.06

Bundesrat Christoph Hagen (Freiheitliche, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Vize­prä­sidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Nachdem zu diesem Schiff­fahrtsgesetz im Großen und Ganzen bereits das meiste gesagt worden ist, möchte ich nur auf ein paar wesentliche Punkte zusprechen kommen.

Was bei der Diskussion vergessen worden ist, ist, dass es der Bundesgendarmerie bis­her nicht möglich war, auf bloßen Alkoholverdacht auf dem Bodensee Alkohol­kon­trol­len durchzuführen. Das ist jetzt mit diesem Gesetz geändert worden. Einem deutschen oder Schweizer Wasserschutzpolizisten war es möglich, Alkoholkontrollen durchzu­füh­ren und nach den jeweiligen Gesetzen Anzeige zu erstatten, aber der Vorarlberger Gendarm hat bisher diese Möglichkeit nicht gehabt. Nur dann, wenn ein Unfall passiert ist, haben die 0,8 Promille gegolten. Das ist in diesem Gesetz auch behoben worden, daher ist hier drinnen auch von den Alkomaten die Rede. Bisher hat ein Schiff keinen Alkomaten mitgeführt, das ist erst mit diesem Gesetz möglich.

Ich glaube, das ist auch wichtig, war doch Vorarlberg bisher zwischendurch vielleicht eine Insel der Feucht-Fröhlichen auf dem Bodensee, weil man gewusst hat, dass dort durch die Vorarlberger Gendarmerie nicht kontrolliert werden darf. Daher haben wir so manche Kapitäne gehabt, die unter etwas zu viel Alkoholeinfluss ihr Schiff auf einer Sanddüne versenkt haben. Um das zu verhindern, ist jetzt das Gesetz geändert wor­den, was ich absolut richtig finde. Hiermit wird der Exekutive die nötige Grundlage ge­geben, die richtigen Maßnahmen zu setzen und Kontrollen durchzuführen. Ich denke, dass hier nur an internationales Recht angepasst wird und dass das vollkommen richtig und gut ist.

Es hat anscheinend einen Vorarlberger Minister gebraucht, um das zu erkennen und endlich durchzuführen. Dazu kann man dem Herrn Minister nur gratulieren, und da­mit – das kann ich sagen – ist auch die Exekutive zufrieden gestellt. (Beifall bei den Frei­heitlichen sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

16.08

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


16.08

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Da schließe ich mich natürlich gerne an: Auch Schiffs­führer sollen – genauso wie Menschen, die hinter dem Lenkrad sitzen – nicht in be­trunkenem Zustand die Binnengewässer unsicher machen, und sie sollen ebenfalls unter jene behördlichen Maßnahmen fallen, die dafür vorgesehen sind.

Ob jemand privat sein Schiff auf einer Sanddüne versenkt, ist mir eher egal. Ich denke an die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer auf dem Bodensee, und das hat bei Gott nichts mit einer Tourismusschädigung zu tun, wenn es dann heißt: Im österreichischen Teil des Bodensees sind keine betrunkenen Schiffsführer mehr anzutreffen. Das könn­te ja sogar stärkere Attraktivität nach sich ziehen. Ob man von den 0,8 Promille, die wir jetzt festlegen, nicht doch auch einmal in Richtung 0,5 kommen wird – oder, wie es bei


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