Bundesrat Stenographisches Protokoll 704. Sitzung / Seite 151

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär, wenn Sie bitte das Wort ergreifen.

 


19.28

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Meine Damen und Herren! Es sind die richtigen Sätze schon gefallen, auch ein paar unrichtige, aber lassen Sie mich darauf nicht weiter eingehen. Lassen Sie mich nur sagen: Es dreht sich hier um eine Novelle zum Informationssicherheitsgesetz, das mit dieser verändert wird.

Wenn wir an internationalen Kooperationen teilnehmen wollen und sollen und teilweise auch müssen, wird uns nichts anderes übrig bleiben, als diese Vorschriften, die uns die ESA einerseits, aber andererseits die Sicherheitsstandards der EU vorgeben, zu erfüllen, auch im Hinblick darauf, dass sie von den Firmen natürlich freiwillig vollzogen werden – man zwingt keinen dazu. Nur, wenn wir im internationalen Wettbewerb an internationalen Kooperationen im Hochsicherheitsstandard mitwirken wollen, dann müs­sen wir die von der EU vorgegebenen Regeln einhalten, die wir mit dieser Novelle sicherstellen und in Österreich auch abrufbar machen für alle, die sich an diesem internationalen Wettbewerb beteiligen wollen; ich nenne die ESA einerseits, aber auch das Satellitennavigationsprogramm GALILEO.

Das sind Sicherheitsstandards – noch einmal – der EU, es sind die Sicherheits­überein­kommen, die mit der ESA getroffen werden. Hier brät sich Österreich keine sicherheits­technische Extrawurst, das ist EU-Standard. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.29

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

18. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung der Presse (Presseförde­rungs­gesetz 2004 – PresseFG 2004) erlassen sowie das KommAustria-Gesetz, das Publizistikförderungsgesetz und das Bundesfinanzgesetz 2004 geändert wer­den (292/A und 323 d.B. sowie 6946/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung hat wieder Herr Bundesrat Dr. Schnider übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

 


Berichterstatter Dr. Andreas Schnider: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme zum Bericht des Ausschusses für Verfassung


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