Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär, wenn Sie bitte das
Wort ergreifen.
19.28
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Meine Damen und Herren! Es sind die
richtigen Sätze schon gefallen, auch ein paar unrichtige, aber lassen Sie mich
darauf nicht weiter eingehen. Lassen Sie mich nur sagen: Es dreht sich hier um
eine Novelle zum Informationssicherheitsgesetz, das mit dieser verändert wird.
Wenn wir an
internationalen Kooperationen teilnehmen wollen und sollen und teilweise auch
müssen, wird uns nichts anderes übrig bleiben, als diese Vorschriften, die uns
die ESA einerseits, aber andererseits die Sicherheitsstandards der EU vorgeben,
zu erfüllen, auch im Hinblick darauf, dass sie von den Firmen natürlich
freiwillig vollzogen werden – man zwingt keinen dazu. Nur, wenn wir im
internationalen Wettbewerb an internationalen Kooperationen im
Hochsicherheitsstandard mitwirken wollen, dann müssen wir die von der EU
vorgegebenen Regeln einhalten, die wir mit dieser Novelle sicherstellen und in
Österreich auch abrufbar machen für alle, die sich an diesem internationalen
Wettbewerb beteiligen wollen; ich nenne die ESA einerseits, aber auch das Satellitennavigationsprogramm
GALILEO.
Das sind
Sicherheitsstandards – noch einmal – der EU, es sind die Sicherheitsübereinkommen,
die mit der ESA getroffen werden. Hier brät sich Österreich keine sicherheitstechnische
Extrawurst, das ist EU-Standard. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP
und den Freiheitlichen.)
19.29
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch
jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist daher geschlossen.
Wird von der
Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der
Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. –
Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist
somit angenommen.
18. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
3. Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein
Bundesgesetz über die Förderung der Presse (Presseförderungsgesetz 2004 –
PresseFG 2004) erlassen sowie das KommAustria-Gesetz, das
Publizistikförderungsgesetz und das Bundesfinanzgesetz 2004 geändert werden
(292/A und 323 d.B. sowie 6946/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum
18. Punkt der Tagesordnung.
Die
Berichterstattung hat wieder Herr Bundesrat Dr. Schnider übernommen. Ich
bitte um die Berichterstattung.
Berichterstatter Dr. Andreas Schnider: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme zum Bericht des Ausschusses für Verfassung
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