Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 77

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Wir stimmen dem Gesetz zu und fordern in diesem Kontext auch die Evaluierung, um zu sehen, wo es Ansätze gibt, die verbesserungswürdig sind. Dann werden entspre­chende Schritte zu setzen sein.

Abschließend möchte ich auf eine Thematik hinweisen, mit der ich mich in den letzten Tagen und Wochen auf Landesebene intensiv befasst habe: Zu welchen Minderein­nahmen kommt es durch die Steuerreform für das Land Oberösterreich und für die Gemeinden in unserem Bundesland? – Das hat wirklich schwer wiegende Konsequen­zen. Wenn man sich die Periode bis 2009 anschaut, dann sieht man, dass die Fakten sonnenklar sind. Dies sind Fakten, die von Forschungsinstitutionen klar und deutlich auf den Tisch gelegt worden sind. Die Steuerreform, die diese Regierung vorgenom­men hat, wird Mindereinnahmen bei den Ländern und Gemeinden bewirken. Die Pen­sionsreform wird Mehrausgaben bei den Ländern bewirken, und zwar wegen der Ausgleichszahlungen im Altenbereich und so weiter.

Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie jetzt auch in dieser Form darauf auf­merksam machen, dass die Schere immer weiter auseinander klaffen wird. Es wird immer schwieriger werden, die Bereiche im Sozialen zu finanzieren, und in diesem Kontext auch die Altenbetreuung. Es sollte das Ganze tatsächlich einmal systemisch gesehen werden: Das wird schwer wiegende Konsequenzen auf Länderebene haben! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

12.53

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kritzinger. (Bundesrat Bieringer: Nicht da! Weiter, Nächster!) – Herr Bundesrat Kritzinger ist nicht anwesend.

Die Rednerliste zu diesen Punkten ist erschöpft. – Wünscht noch jemand das Wort? (Bundesminister Dr. Böhmdorfer: Die Rednerliste ist erschöpft? Dann melde ich mich ganz kurz!)

Das Wort hat der Herr Bundesminister. – Bitte.

 


12.54

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Ich möchte mich sehr herzlich für die anerkennenden Worte, die Sie für das Gesetz gefunden haben, bedanken. Ich gebe diesen Dank weiter an die wahren Schöpfer des Gesetzes, Herrn Professor Sek­tionschef Dr. Hopf, Herrn Professor Dr. Kathrein und Herrn Dr. Barth, die alle hier sind und die Debatte natürlich mit Aufmerksamkeit verfolgen. (Allgemeiner Beifall.) Es war ein äußerst schwieriges Unterfangen, diese beiden Gesetze zu machen.

Ich muss Ihnen, sehr geehrter Herr Bundesrat Kaltenbacher, leicht widersprechen, wenn Sie meinen, die Gesetze könnten zusammengelegt werden. Das ist nicht mög­lich. Das Heimvertragsgesetz ist ein rein privatrechtliches Gesetz im Bereich des Kon­sumentenschutzrechtes, das heißt, dort werden die Verträge zwischen Heimbetreiber und Heimbewohner gestaltet. Das Heimaufenthaltsgesetz ist ein verfas­sungsrechtlich schwieriges Gesetz, weil es Freiheitsbeschränkungen der einzelnen Bewohner regelt. Man musste auch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zum Zwecke der Kom­petenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern abwarten.

Es war ein sehr schwieriges Unterfangen, und ich habe noch selten erlebt, dass Legisten, nachdem nunmehr klar geworden ist, dass die Zustimmung aller Parteien gegeben wird, so glücklich reagiert haben. Es war wirklich ein großes Erlebnis für uns, dass unsere Legisten dieses Werk beenden konnten. Unter anderen Regierungen ist es nicht gelunen, dieses Projekt umzusetzen. Dafür, dass es einen Konsens in dieser Materie gibt, ist Ihnen allen zu danken. Nochmals vielen Dank, auch im Namen jener


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