Bundesrat Stenographisches Protokoll 706. Sitzung / Seite 45

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Kroatien, der Tschechischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik und der Republik Slowenien zur Förde­rung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Hochschulbildung im Rahmen des Central European Exchange Programme for University Studies („CEEPUS II“) (345 d.B. und 410 d.B. sowie 6989/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 bis 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Die Berichterstattung zu den Punkten 2 bis 4 wurde von Frau Bundesrätin Wimmler übernommen. Ich bitte sie um die Berichte.

 


Berichterstatterin Herta Wimmler: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Geschätzte Frau Bundesministerin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissen­schaft über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Februar 2004 betreffend ein Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems (DUK-Gesetz 2004).

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 9. März 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Februar 2004 betreffend eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über den Ausbau des Universitätszentrums für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) samt Anlage.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor.

Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 9. März 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Als Letztes bringe ich den Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Februar 2004 betreffend ein Übereinkom­men zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, der Tschechischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik und der Republik Slowenien zur Förderung der Zusammen­arbeit auf dem Gebiet der Hochschulbildung im Rahmen des Central European Ex­change Programme for University Studies (CEEPUS II).

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor.

Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 9. März 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte.

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein, die, wie gesagt, unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Höfinger. Ich bitte ihn, das Wort zu ergreifen.

 


11.19

Bundesrat Johann Höfinger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hoher Bundesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute dieses Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems und die dazugehörige Vereinbarung mit dem Land Niederösterreich sowie ein Übereinkom­men mit Staaten im osteuropäischen Raum zur Förderung der Zusammenarbeit auf


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