Bundesrat Stenographisches Protokoll 706. Sitzung / Seite 69

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bessert wird. Das ist ein Denkmal, das von Autos benützt wird, aber trotzdem müsste man den denkmalwürdigen Zustand erhalten, und der ist dort Kopfsteinpflaster. Das ist eine wichtige Geschichte, auch eine der Automobilisation, das ist auch die Geschichte des Krieges, von Kriegsgefangenen und so weiter und so fort. Hier herrscht meiner Meinung nach nach wie vor ein Mangel an Sensibilität.

Das liegt jetzt schon in der Vergangenheit, aber wir haben derzeit in Wien drei Schlös­ser oder schlossähnliche Gebäude wie das Palais Schönburg, die Jugendstil-Klinik Glanzing, die jetzt umgebaut wird, oder das Schloss in Neuwaldegg mit dem in Europa wahrscheinlich einzigartigen Rokoko-Koboldgarten, das vor sich hin dämmert. Der Rokoko-Koboldgarten wird bald nur mehr aus Büchern nachvollziehbar sein. So schauen nämlich die Figuren derzeit aus. Die Zukunft des Hauses ist ungewiss, weil die Kirche es nicht mehr weiterführen will.

Auch der Hochzollernhof gehört zu diesen Fragen. Da wird der gotische Kern von vier Häusern weggeschliffen, und außen macht man eine behübschte Fassade und sagt dann, das war jetzt Denkmal- und Ensembleschutz.

Nun zum Bericht selbst. – Ich würde Ihnen, Frau Ministerin, gerne in einem ganz kon­struktiven Dialog auch eine Anregung mitgeben. Im Bericht wird festgehalten, dass es im Jahr 2002 13 Verwaltungsstrafverfahren wegen widerrechtlicher Veränderung gab. Hier könnte man doch anführen, worum es geht und ob es in diesem Jahr schon eine Erledigung gegeben hat. Es könnten ja auch alle 13 Verwaltungsstrafverfahren zurück­gelegt worden sein.

Es gab zehn Anträge auf Anordnung von Sicherungsmaßnahmen beziehungsweise Wiederherstellung. Welche Objekte hat das betroffen? Wie schaut es mit der Erledi­gung aus?

Es gab 870 Ausfuhransuchen. Hier fehlt mir im Bericht die Anzahl der Bewilligungen. Heißt ein Ansuchen um Ausfuhr von Denkmälern, dass es automatisch bewilligt wurde? Hier fehlt im Bericht ein Hinweis darauf, wie das entschieden wurde.

Es gab weiters 22 Unterschutzstellungsverfahren. Ein solches Verfahren hat einen An­fang und auch irgendwo ein Ende, nämlich wenn sich ein rechtlicher Zustand herstellt, denn eine Unterschutzstellungsmaßnahme ist eine Akutmaßnahme. Ich würde mir für den Bericht 2003 wünschen, dass er auch die Erledigung beinhaltet beziehungsweise einen Hinweis darauf gibt, was unter diesen Zahlen zu verstehen ist und wie diese Vor­fälle zu sehen sind. In diesem Sinne werden wir den Kulturbericht 2002 annehmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Mag. Gudenus.)

13.00

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesminister Gehrer. – Bitte.

 


13.01

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ich möchte zuerst zwei Themen ansprechen, die nicht auf der Tagesordnung stehen, aber von den Rednern erwähnt wurden.

Zuerst zur Anerkennungsmöglichkeit für eine orthodoxe Kultusgemeinde: Es liegt ein Antrag vor. Es braucht keine Intervention und auch überhaupt keine speziellen Maß­nahmen. Man braucht mich auch nicht darum zu bitten oder bei mir vorstellig zu werden. Es gibt gesetzliche Vorschriften, und nach denen wird dieser Antrag geprüft. Im österreichischen Rechtsstaat besteht die Möglichkeit, derartige Anträge zu stellen. Diese werden nach ihrem rechtlichen Zuständigkeitsbereich dem jeweiligen Referenten zugeteilt, und dieser sieht sich auf Basis des Anerkennungsgesetzes die Möglichkeiten an.

 


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