Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 192

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Ich meine, diese Leistungsverpflichtungen und -vereinbarungen sind für uns, gerade, was Bildung betrifft, immer wichtiger. Ich persönlich könnte mir das auch für andere Bildungsinstitutionen in unserem Lande vorstellen.

Ich halte daher – und das haben ja auch Sie bereits angesprochen – die Regelung mit der Schlichtungskommission für eine ganz richtige Einführung, ebenso wie die Regelung, dass man, wenn es Differenzen über abgeschlossene Leistungsverein­barungen gibt, auch die Möglichkeit hat, sich dementsprechend zu melden und auch einzuschreiten.

Ich glaube daher – und bin felsenfest davon überzeugt –, dass es der einzig richtige Weg ist, dass wir Bildungsinstitutionen eine hohe Autonomie geben. Ich glaube auch, dass wir das nicht nur auf die Universitäten beschränken, sondern auch auf alle anderen Bildungsinstitutionen ein Stück ausdehnen sollten, denn dort, wo eine Bildungsinstitution selbständig über ihre inhaltlichen Schwerpunkte, über ihr Personal, über ihr Budget und über ihre Organisationsform bestimmen kann, dort kann sie auch das Maximum herausholen! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

21.14

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zum Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.

 


21.14

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Grünen haben ja im Nationalrat den vorliegenden Änderungen des Univer­sitätsgesetzes zugestimmt – mit der Argumentation, dass es sich bei den vorliegenden Änderungen um eine Herstellung der Verfassungsmäßigkeit handelt.

Dagegen hat niemand etwas, dass ein Gesetz verfassungskonform ist. Das ist ja doch eher der Wunschzustand – sagen wir so –, das sollte ja auch zutreffen bei einem Gesetz. Das war also der Grund, warum die Grünen im Nationalrat zugestimmt haben. Wenn meine Fraktion hier im Bundesrat nun aber dagegen stimmt, dann heißt das nicht, dass wir uns in Zukunft noch mehr nicht verfassungskonforme Gesetze wün­schen, sondern dass einfach unsere Kritikpunkte, die wir schon in der Vergangenheit gegenüber diesem Gesetz geäußert haben, weiterhin aufrecht bleiben.

Es ist fast schon ein doppeltes Déjà-vu-Erlebnis, das ich habe, wenn wir dieses Gesetz jetzt hier diskutieren, denn einerseits diskutieren wir diesen Punkt, weil er vom Verfassungsgerichtshof beeinsprucht wurde – das ist nichts Neues –, andererseits diskutieren wir die wirklich prekäre Lage der Universitäten – und auch das ist nichts Neues.

Im Gegensatz zu meinem Vorredner halte ich es nicht gerade für ein Ruhmesblatt, wenn von 57 beeinspruchten Punkten, wie er sagte, dann doch nur drei nicht ganz verfassungskonform waren. Entweder ist ein Gesetz verfassungskonform – oder es ist das nicht. Da gibt es meiner Meinung nach keine großen graduellen Abstufungen. – Wie auch immer: Ich freue mich über jede Gelegenheit, die Situation der Universitäten zu diskutieren.

Ich habe schon gesagt, die prinzipielle Ablehnung der Grünen gegen das Universitäts­gesetz 2002 hat sich nicht geändert. Und auch was die Universitäten selbst betrifft, so hat sich dort die Ablehnung dieses Gesetzes auch nicht wesentlich geändert. Ja, die handelnden Personen mussten sich arrangieren, denn man muss irgendwie weiter­arbeiten, aber wer an den Universitäten ist wirklich zufrieden mit dem Universitäts­gesetz 2002? Auch wenn die Ministerin, die leider jetzt nicht da ist, sicher das Gegenteil behaupten wird: Ich bin mir sicher, an jeder Universität kann man diese


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