Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 202

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entscheidungen haften. – Kollegin Zwazl hat das zwar kurz, aber eben nicht ausführlich angesprochen.

Ihnen, den Regierungsparteien, geht es meiner Meinung nach um eine neue, zusätz­liche Aushöhlung der sehr bedenklichen privaten Kontrolle, die im Jahre 2001 rechtlich ermöglicht wurde. Auch das beste Umweltmanagementgesetz kann allerdings die öffentliche Verantwortung und Kontrolle im Umweltschutzbereich nicht ersetzen. All das sind Gründe, weshalb wir diesem Gesetzesbeschluss nicht zustimmen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

21.51

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


21.52

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Vieles ist schon gesagt, ein bisschen etwas fällt mir immer noch ein. Die Änderung des Montrealer Protokolls – darin geht es um eine Einschränkung von Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen – wurde 1999 beschlossen und durch einen EU-Vertrag, eine EU-Verordnung im Juni 2000 um­gesetzt. Dass wir erst jetzt, 2004 dieser Änderung zustimmen, kann nur ein formaler Akt sein, den irgendwer vergessen hat oder was auch immer. Mir ist jedenfalls nicht ganz klar, nicht ganz erklärlich, warum das Ganze so lange gebraucht hat. Natürlich werden wir trotzdem zustimmen.

Unter anderem habe ich auch herausgefunden, dass wir mit diesem Akt beschließen, dass die Produktion von teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen bis zum Jahr 2004 auf das Niveau des Jahres 1989 reduziert wird. Da sollte man eigentlich jetzt schon wissen, ob das auch passiert ist, statt es jetzt erst zu beschließen. Das ist nämlich ein bisschen spät. Wir beschließen auch, die Produktion des Stoffs Brom­chlormethan bis zum Jahr 2002 einzustellen und den Verbrauch auf null zu reduzieren. 2002 ist auch schon relativ lange her, und wenn wir jetzt erst beschließen, dass wir das bis 2002 durchgeführt haben, hat das zwar einen gewissen „Charme“, aber auch eine seltsame Anmutung.

Mit der Zeit verhält es sich auch beim zweiten Gesetz so. Ich habe das Gefühl, mit dem Chemikaliengesetz hinkt die Politik auch ein bisschen dem Fortschritt hinten nach. Frau Kollegin Auer hat es bereits erwähnt: Seit 1981 sind in der EU alle neun Chemikalien unter Angabe eines Mindestdatensatzes anzumelden, und 1993 wurde beschlossen, die rund 100 000 alten Chemikalien einer Risikobewertung zu unter­ziehen. Von diesen 100 000 Chemikalien, ein bisschen mehr sind es sogar, konnte in den letzten zehn Jahren für immerhin 65 Chemikalien diese Risikobewertung abge­schlossen werden. Wenn man in diesem „Tempo“ weitermacht, dann ist man damit in ungefähr 15 000 Jahren fertig. Ich weiß nicht, ob das wirklich sinnvoll ist.

Offensichtlich dauert das sogar der EU zu lange, und deshalb gibt es jetzt auch neue Richtlinien, um diese Risikobewertungen ein bisschen schneller abzuwickeln.

Im Nationalrat haben wir dazu einen Entschließungsantrag eingebracht, mit der Bitte beziehungsweise Aufforderung an die Bundesregierung beziehungsweise an die Minister, besonders an Minister Pröll, sich in der EU für eine Beschleunigung dieser Vorgänge einzusetzen.

Einige Punkte sind in unserem Antrag konkret angeführt: Die Produktion und Verwen­dung gefährlicher Chemikalien muss verboten werden; alle Chemikalien müssen gründlich getestet sein; die Industrie soll zur gemeinsamen Datennutzung verpflichtet werden; die Entwicklung und Validierung von Ersatzmethoden zum Tierversuch ist


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